ZWISCHEN BAUM UND BORKE
Zerstörung der Natur, Verkehrskollaps oder sinnvolle Ortsentwicklung?
Das Itzenbütteler Kirchfeld ist ein Objekt der Begierde und damit seit Jahren ein Zankapfel der Jesteburger Kommunalpolitik. Viele Anwohner wollen, dass alles so bleibt wie es heute ist, Investoren streben eine gewinnmaximierte Zersiedelung der Flächen an und die Jesteburger Ratsmitglieder können sich nicht entscheiden was sie wollen.
Die Rechtslage ist klar:
Einige Bewohner verstoßen gegen geltendes Recht. Ein „Durchmauscheln“ funktioniert hier nicht, wie auch das eingeholte Fachgutachten belegt. Mehr Details finden Sie hier.
Das Gebiet liegt linksseitig an der Itzenbütteler Straße auf dem Weg nach Itzenbüttel aus Jesteburg Dorf kommend.
Die Gesamtfläche “Itzenbütteler Kirchfeld” ist zirka 105.000 qm groß. Derzeit sind in dem Gebiet 27 Grundstücke ausgewiesen. Davon werden 9 Grundstücke dauerhaft bewohnt, 8 weitere Gebäude werden als Wochenendhäuser genutzt oder stehen leer. Die übrigen 10 Grundstücke sind unbebaut.
Dieses Gebiet ist ein Wochenendhausgebiet, d.h. ein “Dauerwohnen” ist nicht erlaubt. Diese Form von Naherholungsgebieten war in der Vergangenheit sehr beliebt. Einige Wochenendhäuser wurden von ihren Nutzern über die Jahrzehnte Stück für Stück zu Häusern weiterentwickelt, die mittlerweile ganzjährig bewohnt werden.
Jahrzehntelang haben viele Gemeinden diese Entwicklung geduldet und stehen heute vor dem Problem, dass illegale Wohnverhältnisse entstanden sind. Die Gemeinden sind vom Landkreis aufgerufen, diese Missstände zu beheben (Beseitigung rechtsfreier Räume/Zustände).
Die Gemeindevertreter wünschen sich eine einvernehmliche Lösung, mit der alle betroffenen Anwohner zufrieden sein können. Erst dann will die Gemeinde in ein offizielles Planverfahren einsteigen.
Die Interessenlage ist konträr:
- Die Gemeinde will „nur“ die illegalen Dauerbewohner legalisieren.
- Einige Grundstückseigentümer wollen gewinnbringend Land verkaufen.
- Die Anwohner fürchten eine Zersiedelung des Gebietes, wenn es als Wohngebiet ausgewiesen wird.
Derzeit gibt es kein tragfähiges Gesamtkonzept, dass sowohl die zusätzliche Verkehrsbelastung als auch die Interessen aller Anwohner berücksichtigt.
Unser Standpunkt:
Illegal bleibt illegal. Diesen Bürgerinnen und Bürgern ihre Straftaten auch noch zu „vergolden“, indem man ihre illegalen Bauten nachträglich legalisiert, kann nicht die Lösung sein. Heute ist jeder Quadratmeter Grundstück ca. 1,50 Euro/qm wert. Wenn es offizielles Bauland würde, wäre ein Quadratmeterpreis von 100-150 Euro realistisch.
Bevor eine Diskussion über eine mögliche Entwicklung des Itzenbütteler Kirchfeldes weitergeführt werden kann, muss die Gemeinde ein Gesamtkonzept vorlegen. Kosten für die Anwohner und für alle Steuerzahler müssen ermittelt werden und es muss ein eindeutiges Votum des Gemeinderates vorliegen, dieses Gebiet für eine Wohnsiedlung zu nutzen.
Derzeit drückt sich die Gemeinde vor einer klaren Positionierung. Es mögen die Anwohner doch erst einmal einen gemeinsamen Nenner finden…
So wird es nicht funktionieren! Unterschiedlichste Interessen treffen hier aufeinander und viele Betrachtungen können nur erfolgen, wenn ein städtebauliches Konzept der Gemeinde für dieses Gebiet vorliegt!
Wir fragen:
- Warum erarbeitet die Gemeinde kein städtebauliches Gesamtkonzept und bekennt Farbe?
- Wann und wie will die Gemeinde die Einwendungen von 107 Bürgerinnen und Bürgern angemessen berücksichtigen?
- Wieso wird über eine Bebauung auf dieser Fläche diskutiert, obwohl im Masterplan „Jesteburg 2020“ und in den Anforderungen aus dem Raumordnungsprogramm des Landkreises eine Randbebauung ausdrücklich als nicht wünschenswert eingestuft wird?
- Wieso wird eine Projektgruppe als Gesprächs- und potentieller Vertragspartner von der Gemeinde legitimiert, obwohl die Zusammensetzung der Gruppe sowohl von einzelnen Ratsmitgliedern als auch vieler Anwohner stark kritisiert wird?
Die Gemeinde muss ihrer Verantwortung gegenüber Anwohnern, möglichen Investoren und allen Jestebürgern gerecht werden. Sie muss die Prozesse aktiv gestalten und steuern.
Ein „es wird sich schon irgendwie von selbst zurechtruckeln“ darf keine Handlungsalternative für eine verantwortungsvolle, nachhaltige und dem Allgemeinwohl verpflichtete Gemeindearbeit sein.