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GEMEINDERAT-HAUPTSATZUNG-GESCHAEFTSORDNUNG

RATSARBEIT – EINFACH WEITER SO?!

– Der Gemeinderat verharrt in „bewährten“ Strukturen –

(Bericht von der Gemeinderatsitzung am 05.04.2017)

Wer wann wie und mit wem? Gerne hätten wir zu einer zeitgemäßen Geschäftsordnung und Hauptsatzung für unsere Gemeinde beigetragen. Leider wurde unserem Ansinnen, für die Jesteburger, die Ratsmitglieder, die Verwaltung und die Medien mehr Transparenz, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit in der politischen Zusammenarbeit zu erzielen, fast durchweg Riegel vorgeschoben.

Immerhin wurden einige unserer Vorschläge bereits im vorgelegten Entwurf der Verwaltung berücksichtigt und fanden so Eingang in den Handlungsrahmen für die laufende Legislaturperiode.

Es überwogen bei den Ratsmitgliedern grundlegende Bedenken an unseren Vorschlägen und die grundsätzliche Kritik, dass die UWG Jes! mit diesen Anträgen ein Misstrauen gegen die bisherige Form der Ratsarbeit verdeutliche, das nicht nachvollzogen werden könne.


Wir hatten gefordert:

1. Bürgerfragen ernst nehmen

Kosten: Gestaltungswille

Die Anfragen der Bürger*innen und die entsprechenden Antworten sollen protokolliert werden, so dass festgehalten wird, welche Anregungen und Handlungsoptionen sich aus der aktiven Bürgerbeteiligung für die Gemeinde ergeben.


2. Entscheidungen nachvollziehbar festhalten

Kosten: ca. 200 Euro

Von allen Sitzungen sollen Audioaufzeichnungen angefertigt werden. Sie sollen dazu dienen, dass
die Verwaltung bei der Erstellung der Protokolle auf den Sitzungsverlauf auch nachträglich zugreifen kann und bei strittigen Fragen auf das tatsächlich gesprochene Wort zurückgegriffen werden kann.
Außerdem hatten wir uns gewünscht, dass die Beiträge aller Ratsmitglieder, Bürger, Mitglieder der Verwaltung und Sachverständigen sinngemäß wiedergegeben werden.

Unseren Wunsch, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder festzuhalten, haben wir zurückgezogen, weil der Gemeindedirektor den Rat über rechtliche Bedenken informierte.


3. Entscheidungen öffentlich erläutern

Kosten: guter Wille

Wir beantragten, dass der Gemeindedirektor bei jeder Ratssitzung über wichtige Beschlüsse des nichtöffentlichen Verwaltungsausschusses oder eventueller „beschließender Ausschüsse“ berichtet, sofern sie nicht grundsätzlich der Geheimhaltung unterliegen.


4. Bürger zeitgemäß am politischen Geschehen teilhaben lassen

Kosten: handelsübliche Videokamera plus Übertragungsgebühren

Wir beantragten, dass von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Fachausschüsse Aufnahmen angefertigt werden und diese über den Internetauftritt der Gemeinde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Diese zeitgemäße Kommunikationsform hätte es allen Bürgern ermöglicht, sich transparent und detailliert über kommunalpolitische Themen zu informieren, auch wenn sie nicht an den Sitzungen teilnehmen.

Außerdem hatten wir in einem weiteren Antrag gefordert, dass öffentliche Sitzungen mit Hilfe einer Direktübertragung im Internet allen Bürgern einen unmittelbaren Zugang zum politischen Geschehen in Jesteburg ermöglichen.


5. Dort entscheiden wo die Fachleute sitzen

Kosten: Vertrauen in die Ausschussmitglieder

Die aktuelle Fassung der Niedersächsischen Kommunalverfassung bietet die Möglichkeit, dass auch Fachausschüsse die Kompetenz übertragen werden kann, Beschlüsse zu fassen. Hierdurch soll konsequent Verantwortung an die Basis delegiert und der Gemeinderat und der Verwaltungsausschuss entlastet werden.

Wir finden den Ansatz gut. Jedes größere Unternehmen folgt diesem Grundsatz und trifft auf höheren Ebenen nur noch grundsätzliche und wichtige Entscheidungen. Daher beantragten wir,  auch in Jesteburg für einzelne Themen, entsprechende Ausschüsse einzurichten.

Der Gemeinderat Bendestorf hatte es im Februar bereits vorgelebt und dem Bauausschuss die Entscheidungskompetenz zugewiesen, über Befreiungen von den Bebauungsplänen zu entscheiden.
Wir schlugen diese Änderung auch für den Jesteburger Bauausschuss vor und hätten uns darüber hinaus auch vorstellen können, dass Zuschussanträge im Umfang von bis zu 1.500 Euro in den Fachausschüssen „Umwelt, Landwirtschaft und Energie“ und „Wirtschaft, Tourismus und Kultur“ abschließend vorberaten werden.

Natürlich hätten beide „Seiten“ die Möglichkeit gehabt, von dieser Regelung im Einzelfall abzuweichen:

  • Gemeinderat und Verwaltungsausschuss hätten jederzeit die Beschlussfassung an sich ziehen können und
  • der Fachausschuss hätte die Möglichkeit gehabt, mit einfacher Ausschussmehrheit die Entscheidung über ein Thema an den Verwaltungsausschuss oder Gemeinderat zu delegieren.

Fazit

Der Gemeinderat hat ausführlich das Für und Wider unserer Anträge diskutiert. Einige Ratsmitglieder konnten unseren Anträgen sogar Positives abgewinnen. Leider hat es nicht gereicht, dass unsere grundsätzlichen Ansätze für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung verbindlichen Eingang in die Geschäftsordnung und Hauptsatzung der Gemeinde fanden.

Gleichwohl konnten wir in den nachfolgenden Diskussionen über die Zuständigkeiten zwischen der Verwaltung und den politischen Gremien zumindest teilweise Mehrheiten dafür gewinnen, so dass die Vorschläge der Verwaltung für eine Verlagerung einiger Zuständigkeiten in ihren Verantwortungsbereich abgemildert wurden.

Welche Zuständigkeiten verändert werden sollten und wie der Gemeinderat letztendlich entschieden hat, können Sie durch einen Klick auch die folgende Abbildung nachlesen.