Zum Inhalt springen

BRAUCHTUMSFEUERTAGE

BRAUCHTUMSFEUER

– Ein Teil der Kultur

(Sitzung des Fachausschusses Wirtschaft-, Tourismus- und Kultur am 26.04.2017)

 

Öffentliche Feuer sind in niedersächsischen Gemeinden ein fester Bestandteil der Brauchtumspflege. Nach der aktuellen Brennverordnung sind öffentliche Feuer jedoch nur noch dann zulässig, wenn sie ausdrücklich der Brauchtumspflege dienen. Um dieser Regelung Rechnung zu tragen, wollten wir, dass die Gemeinde einige typische Brauchtumsfeste zu Brauchtumsfeuertagen erklärt. Somit hätten Kulturschaffende die Möglichkeit gehabt, öffentliche Feuer an diesen Tagen im Rahmen ihrer Interpretationen zu den Brauchtumsfesten einzusetzen.

Die Gemeindeverwaltung ist der Auffassung, dass in Jesteburg nur „Ostern“ ein Brauch sei. Unserem Hinweis, dass es auch gröber gefasste Regionen gäbe (z.B. Norddeutschland, Deutschland), die gemeinsame Bräuche hätten, wollte man ebensowenig anerkennen, wie die Möglichkeiten Traditionen und Bräuche wiederzubeleben (Details zu unserem Antrag und ergänzende Fotos erhalten Sie, wenn Sie auf das Foto klicken)

Beratungsergebnis: Antrag abgelehnt