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KULTURFÖRDERUNG

KUNSTEINFALT STATT KULTURVIELFALT

– Beliebigkeit bleibt weiterhin das Leitbild Jesteburger Kulturpolitik –

 

Gutsherrenart, wenig Transparenz und kaum erkennbarer Nutzen für die Dorfgemeinschaft als Leitlinie für die Jesteburger Kulturförderung?

Wir wollten die Jesteburger Kulturpolitik „fassbarer“ gestalten. Jeder Kulturschaffende, alle Bürger*innen und auch die Entscheider sollten anhand einer aussagekräftigen Kulturleitlinie beurteilen können, warum ein Projekt gefördert wird.

Leider bestand wenig Bereitschaft im Rat, unsere Vorschläge ernsthaft zu prüfen. Es wurde stattdessen mit Allgemeinplätzen wie „die Freiheit der Künste ist unantastbar“ oder „ein regionaler Bezug schränke die Vielfalt ein“ lamentiert und nicht anerkannt, dass wir die bisherige Kulturleitlinie lediglich verbessern wollten. Parteipolitisches Kalkül erschien den meisten Ratsmitgliedern wichtiger zu sein, als eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Dabei spiegeln unsere Vorschläge in vielen Punkten lediglich wieder, was andernorts Selbstverständlichkeiten sind, wenn man eine öffentliche Förderung aus Steuergeldern bekommen möchte.

Trotzdem sah es der Gemeinderat anders. Unsere Vorschläge wurden in einer Abstimmung ohne jedwede Differenzierung abgelehnt.

 


 

Unsere Ergänzungen haben wir zum einfacheren Verständnis nachfolgend farbig (blau) markiert. Manche nicht markierte Textpassagen stehen so nicht in der heutigen Kulturleitlinie, werden aber nach Ansicht der Ratsmehrheit bereits heute entsprechend berücksichtigt. Wir fragen uns, warum man sie dann nicht „sichtbar“ in den Förderrichtlinien festhalten will….

 

Fördersparten


  • Die Gemeinde fördert traditionelle und zeitgenössische Projekte aus den Bereichen Heimatpflege, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Theater und Tanz.

 

Wir wollen, dass in der Förderleitlinie die förderfähigen Sparten genannt werden und somit eine gleichbrechtigte Behandlung sichergestellt wird.

 


Förderschwerpunkte

  • Die Gemeinde fördert Kulturprojekte, die einen regionalen Bezug haben, identitätsstiftend und werteorientiert sind, den Nachwuchs unter den Kulturschaffenden fördern, das Brauchtum weiterentwickeln, die niederdeutsche Sprache lebendig halten oder an eine Auseinandersetzung mit dem kulturellen Leben in Jesteburg heranführen.

 

Wir wollen, dass eine Förderung aus Gemeindemitteln auch eine Wirkung in unserer Gemeinde erzielt. Hierbei setzen wir besonders auf eine Förderung von Projekten, die den Nachwuchs berücksichtigt.

 


Fördervoraussetzungen

  • Geförderte Projekte sind öffentlich zugänglich, unterstützen eine ehrenamtliche Bürgerbeteiligung, entwickeln das kulturelle Leben in Jesteburg weiter, stärken das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Dorfgemeinschaft, laden zur Begegnung mit den Nachbargemeinden ein und richten sich in ihrer Vielfalt an alle Generationen.

 

 

Wir wollen, dass geförderte Projekte das Miteinander in unserem Dorf beleben.

 


Förderberechtigte


  • Antragssteller für eine Förderung durch die Gemeinde können Stiftungen, Vereine (unabhängig von ihrer Rechtsform), Einzelpersonen und Initiativen sein.

 

Wir wollen, dass alle sich ehrenamtlich engagierende Bürger die Möglichkeit haben ihre Idee oder ihr Projekt mit öffentlichen Mitteln fördern zu lassen.

 


Fördermittelvergabe

  • Der Gemeinderat entscheidet öffentlich über die einzelnen Fördermittelvergaben auf Basis der Empfehlungen des WTK- und Verwaltungsausschusses.

 

Wir wollen, dass – statt wie bisher nicht-öffentlich im Verwaltungsausschuss – alle Ratsmitglieder öffentlich Stellung beziehen und erklären, welche Projekte sie warum und mit welchem Förderbetrag unterstützen.

 


Fördermittelabrechnung

  • Alle Fördermaßnahmen werden kalkulatorisch (nichtöffentlich) und inhaltlich (öffentlich) im WTK- Ausschuss nachbetrachtet.


 

Wir wollen, dass nach Beendigung des Projektes die Verwendung der Fördergelder und die Wirkung des geförderten Projektes für die Gemeinschaft besprochen wird, damit beide Seiten (Ehrenamtler und Ratsmitglieder) für nachfolgende Projekte aus den Erfahrungen lernen können.

 


Kennzahlen und Bewertungskriterien

  • Die Gemeinde bewertet alle Förderanträge nach den jedem Antragsteller bekannten Beurteilungskriterien und Kennzahlen.

 

Wir wollen, dass alle Antragsteller und Entscheider wissen, welche Kriterien für eine öffentliche Förderung entscheidungsrelevant sind.

Jeder Antragsteller und jedes Ratsmitglied könnte auf dieser Basis individuell gewichten, ob das beantragte Projekt eines oder mehrere Kriterien erfüllt und deshalb aus der Gemeindekasse gefördert werden sollte. Ein entsprechender Vorschlag der UWG Jes! lag vor.

 


Zuschüsse


  • Die Begriffe „Darlehen“ und „Ausfallbürgschaft“ werden durch die Begriffe „Rückzahlbarer Zuschuss“ und „Nicht rückzahlbarer Zuschuss“ ersetzt.

 

Wir wollen, dass rechtslich haltbare Begrifflichkeiten in der Förderrichtlinie verwendet werden. Eigentlich herrschte vorher parteienübergreifende Einigkeit darüber, dass die Begriffe wie beantragt geändert werden sollen… trotzdem abgelehnt.

 


Rückzahlung von Fördermitteln

  • Die Gemeinde würdigt den sparsamen Umgang mit öffentlichen Fördergeldern durch die Geförderten. Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie müssen vom Geförderten jedoch innerhalb von 12 Monaten für zukünftige, gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

 

Wir wollen, dass die Initiatoren belohnt werden, wenn sie weniger Geld ausgegeben haben bzw. mehr eingenommen haben als vorher geplant. So wird kostenbewusstes Denken ebenso belohnt, wie der Erfolg eines Projektes.

 


Alle obigen Ausführungen haben wir in einem Vorschlag enstprechend der bisherigen Kunst- und Kulturrichtlinie als Diskussionsvorschlag zusammengefasst. Sie können ihn hier nachlesen.

Wenn Sie die von uns eingereichten Vorschläge im Detail betrachten wollen, finden Sie sie in diesem Artikel.