CITY-SÜD ODER STÄRKUNG DER ORTSMITTE
– Der Famila-Bebauungsplan ist richtungsweisend
Mit der geplanten Verabschiedung des Bebauungsplanes „Am Brettbach“ geht es um die Frage, ob sich in Jesteburg eine belebte Ortsmitte oder ein neuer Stadtteil „City-Süd“ etablieren soll. Für das Oberverwaltungsgericht Lüneburg war die Faktenlage eindeutig. Es erklärte den ersten „Famila“-Bebauungsplan für nichtig, weil:
- die Fläche nicht in einer städtebaulich integrierten Lage liegt.
- das Gebiet nicht fußläufig an die Ortsmitte angebunden ist.
- sich aus der Lage kein Pendelverkehr mit der Ortsmitte ergibt.
- die Ansiedlung auf dieser Fläche
- nicht die Funktion des Ortskernes unterstützt.
- nicht die Ortsmitte stärkt.
- nicht den Einzelhandel in der Ortsmitte ergänzt .
- das Vorhaben nicht primär der Verbesserung der Nahversorgung umliegender Wohngebiete dient sondern überregional ausgerichtet ist.
- das Projekt nicht als Nahversorgungszentrum mit vielen Einzelgeschäften geplant ist, sondern nur ein Einzelhändler ein Großobjekt umsetzen will.
Die Ratsmehrheit hielt trotzdem an einer Überplanung fest und überarbeitete in den vergangenen Monaten den Bebauuungsplan. Die Gemeindeverwaltung und die Gutachter sind sich sicher, dass der neue Entwurf alle Hürden passieren wird.
Doch auch gegen diesen Bebauungsplanentwurf wurden bereits gewichtige Einwände vorgetragen:
Der geplante Verbrauchermarkt sei zu groß, zu weit weg vom Ortskern und schädige den bestehenden Fachhandel in Jesteburg und Hanstedt. Vor allem aber sei die Fläche nicht „alternativlos“ (Weitere Details finden Sie hier in unserem Beitrag von 03.08.2017), was die wichtigste Bedingung für eine Genehmigung einer Ausnahmeregelung ist.
Trotz all dieser Einwendungen stimmte der Verwaltungsausschuss für die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes „Am Brettbach“.
Wir halten diese Entscheidung für überhastet und hatten gefordert, zuerst alle Alternativen gründlich zu prüfen und dann auf dieser Grundlage die bestmögliche Entscheidung für Jesteburg zu treffen.
Mit der Ende letzten Jahres in die Gespräche eingebrachten Projektidee des „Sandbarg-Quartiers“ wurde an dem bisher unumstößlichen Credo der Gemeinde gerüttelt, dass die Ortsmitte an den Bahngleisen aufhören muss.
Wenn die Ortsmitte tatsächlich gemeindeseitig neu definiert werden kann, dann ergäben sich bisher ungeahnte Möglichkeiten für die Gestaltung und Belebung des Jesteburger Ortskernes und die Argumentation der Ratsmehrheit wäre hinfällig.
Deshalb fragten wir beim Landkreis und unabhängigen Sachverständigen nach und sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt:
Die Fläche „alte Festhalle“ ist nicht alternativlos.
Begründung:
- Die Sandbarg-Fläche schmiegt sich räumlich an die derzeitige Ortsmitte an.
- Wenn eine ausreichende Verbindung zur „alten“ Ortsmitte geschaffen würde, dann kann der Gemeinderat selbstverständlich seine Ortsmitte entsprechend neu definieren.
- Auch am Sandbarg könnten bis Mitte 2019 ein größerer Discounter und ein Supermarkt entstehen. Der Zeitverlust gegenüber einer Realisierung auf dem Festhallengelände betrüge ungefähr ein Jahr.
- Auch Famila signalisierte, dass sie Interesse hätten, auf diese alternative Fläche zu ziehen, wenn das Festhallengelände nicht mehr zur Verfügung stünde.
- Der Investor für die Projektidee „Wohn- und Gewerbegebiet Sandbarg“ bestätigte, dass er der Gemeinde das Festhallengelände abkaufen und gemeinsam mit der Gemeinde entwickeln würde, so dass die Gemeinde auch finaziell keinen Verlust erleiden würde, sollte der Standort nicht für einen Verbrauchermarkt genutzt werden.
Es wäre also sogar ein planerischer Rundumschlag möglich:
- weniger Verkehr in der Ortmitte,
- freiwerdende und neue Gewerbeflächen für Handwerk und Handel im Gewerbegebiet und
- zeitgemäße Einkaufsmöglichkeiten in der Ortsmitte.
Leider scheint die Hoffnung auf millionenschwere Einnahmen aus dem gemeindeeigenen Grundstücksverkauf auszureichen, um jedwede inhaltliche und zukunftsorientierte Diskussion zum Wohle der ortsansässigen Fachhändler und Bürger*innen in den Hintergrund treten zu lassen.
Mit sachlich wenig belastbaren Argumenten wird die viel beschworene Alternativlosigkeit des alten Festhallengeländes beschworen und versucht, das Potential des Sandbarg-Projektes kleinzureden. Die Umsetzung brauche viel zuviel Zeit („10 bis 15 Jahre„), das Gebiet gehöre ebenfalls nicht zur Ortsmitte („die Bahngleise„) und man sei „im Wort“ bei Famila.
Es scheint leider vielen Ratsmitgliedern der Wille, die gebotene Geduld oder einfach der Mut zu fehlen, ergebnisoffen alternative Projektideen zu prüfen. Eine leere Gemeindekasse und moralische Verpflichtungen gegenüber „Famila“ reichen ihnen als Argumente aus, um weiterhin eine Entscheidung zu rechtfertigen, deren Nutzen für den innerörtlichen Einzelhandel und die Bürger*innen höchstrichterlich verneint wurde.
Geht es allen Ratsmitgliedern tatsächlich noch um die beste Alternative für Jesteburgs Zukunft? Einigen Ratsmitgliedern fällt es offensichtlich schwer, eine zum damaligen Zeitpunkt vielleicht richtige Entscheidung zu hinterfragen. Bei vielen Bürger*innen setzt sich der Eindruck fest, dass es den meisten Ratsmitgliedern und der Gemeindeverwaltung nur noch darum geht, um jeden Preis das Gesicht zu wahren und das Thema endlich abzuschließen.
SPD, CDU und Grüne sind dafür sogar bereit ein Wohnungsbauprogramm zu forcieren, das alle bisherigen langfristigen Planungen für Jesteburg über den Haufen schmeißt und auf nicht nachvollziehbaren Bedarfen hin erstellt wurde.
Eine neue „City-Süd“ aus dem Boden zu stampfen und damit die Notwendigkeit für den Standort „alte Festhalle“ rechtfertigen zu wollen (obwohl der Richter des OVG Lüneburg auch diesen Ansatz bereits höchstrichterlich abgelehnt hat), können wir nur als unredlich bezeichnen.
Wenn wir Jesteburger über 13 Jahre auf eine neue Einkaufsmöglichkeit gewartet haben, dann können wir uns auch noch ein paar weitere Monate Zeit nehmen, um endlich eine zukunftsorientierte Einkaufsmöglichkeit für alle Bürger*innen zu realisieren, statt erneut sehenden Auges auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zuzusteuern.
Wir empfehlen,
- den Umwandlungsbeschluss für eine Nutzung (Gewerbe und Wohnen) der Sandbarg-Flächen zur Innenverdichtung zu verabschieden.
- den Investor aufzufordern, zeitnah konkretisierte Pläne vorzustellen.
- einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen, der die Rahmenbedingungen für eine weitere Zusammenarbeit grundsätzlich regelt.
Doch Schritt für Schritt.
Zunächst muss über den geplanten Bebauungsplan für das alte Festhallengelände entschieden werden.
Es geht um das „WO“ und „WIE“ Jesteburg sich weiterentwickeln soll.
Nutzen Sie die Ihnen gesetzlich zustehende Möglichkeit der Gemeinde mitzuteilen, was Sie von dem Bebauungsplanentwurf halten. Es geht in erster Linie um die Frage, ob die Fläche der alten Festhalle alternativlos ist und deshalb eine Ausnahme von dem Gebot einer Ansiedlung in der „Ortsmitte“ rechtfertigt. Eine Diskussion ob Famila oder Edeka die bessere Lösung wäre, hat mit der zu treffenden planerischen Entscheidung nichts zu tun.
Unterstützen Sie die Ratsmitglieder bei der Entscheidungsfindung!
Schreiben Sie an die Gemeinde. Es müssen keine Romane werden und Sie müssen auch keine fundierten Begründungen abgeben. Es reicht schon ein Satz oder eine Kombination verschiedener Argumente.
z.B.
- „Mit dem geplanten Bebauungsplanentwurf wird die Ortsmitte nicht belebt„
- „Die geplante Auslagerung des Verbrauchermarketes an die südliche Ortsgrenze schadet dem Facheinzelhandel in der Ortsmitte„
- „Niemand wird zu Fuß von Famila in die Ortsmitte gehen, um weitere Einkäufe zu erledigen. Die Parkplatzsituation in der Ortsmitte wird durch die Parkplätze auf dem Famila-Gelände nicht verbessert„
- „Die Wege werden immer weiter. Jetzt müssen die meisten Jesteburger durch den ganzen Ort fahren, um einkaufen zu können. Noch mehr innerörtlicher Verkehr statt kurze Wege“
Die Unterlagen liegen in der Verwaltung zur Einsicht aus und können zusätzlich hier heruntergeladen werden.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Einwendungen formulieren sollen, haben wir Ihnen hier außerdem ein paar grundlegende Formulierungshilfen zusammengefasst.
Sie müssen Ihre Einwände bis zum 01.10.2017 einreichen.