ZU KURZ GESPRUNGEN
– Wohnungsbau in der Itzenbütteler Dorfmitte –
Durch den Strukturwandel in ihrer Existenz bedrohte Bauernhöfe und immer weniger Familien-Nachwuchs – Itzenbüttel muss sich entwickeln, attraktiv(er) werden für Neubürger und für Erholung suchende Ausflügler. Doch wie viel Entwicklung traut sich Itzenbüttel zu?
Die erste Bürgerversammlung im September 2017 verdeutlichte bereits die Marschrichtung: Ja, die Landwirte sollen ihre Höfe auch außerhalb einer landwirtschaftlichen Nutzung weiterentwickeln dürfen. Und ja, Neubürger und Besucher sind herzlich willkommen. Alles jedoch so moderat, dass es den Charakter des Dorfes nicht verändert. So weit so gut. Alle konnten mit diesen Leitzielen gut leben.
Am 21. November wurde der darauf basierende Masterplanentwurf im Auftrag der Gemeindeverwaltung der Öffentlichkeit präsentiert.
Der Entwurf reglementiert vor allem die Neubaumöglichkeiten auf dem Gelände des Landwirtes Boettcher. Er stieß den Prozess maßgeblich mit seinem Wunsch an, seine Hofstätte verlagern zu wollen. Die dann zur Verfügung stehende Baufläche in der Ortsmitte hätte nach geltendem Baurecht eine klassische Neubausiedlung mit Einfamilien- und Doppelhäusern enstehen lassen können. Mit den neuen Vorschlägen können die Bauherren erstmalig auch Mehrfamilienhäuser mit bis zu 8 Wohneinheiten umsetzen.
Eine Bewertung des vorgestellten Entwurfes durch die politischen Gremien wird im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgen.
Gleichwohl können wir bereits jetzt festhalten, dass
- sich für uns der Einsatz von 40.000 Euro aus Steuermitteln als wenig sinnvoll erwiesen hat. Wäre diese Summe bereits vorab bekannt gewesen, hätten wir uns für einen anderen Weg eingesetzt, um eine breite Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
- eine isolierte Betrachtung der Itzenbütteler Ortsmitte nicht ausreichend ist. Das präsentierte Ergebnis beschäftigt sich lediglich damit, die wirtschaftliche Weiterentwicklung der vier Hofstätten sicherzustellen.
Welche wirklich neuen Vorschläge wurden präsentiert?
- Es dürfen auch Einzelhäuser mit bis zu 8 Wohneinheiten (=Mehrfamilienhaus) gebaut werden.
- Große Gebäude dürfen flachere Dächer und damit eine bessere Raumausnutzung haben.
- Die Gebäudegrundform darf ein wenig mehr Richtung quadratisch gehen.
- Die Verkehrssituation soll durch platzähnliche Gestaltungen der Straße in einzelnen Bereichen entschleunigt werden.
Die wesentlichen Angaben im Überblick:
Bebauungsplan „Aktuell“ | Masterplan „Entwurf“ | |
Bauliche Nutzung | Dorfgebiet | |
Grundflächenzahl (GFZ) 1 | 0,25
= maximal 25% des Grundstückes darf das Gebäude überbauen |
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Grundflächenzahl (GFZ) 2 | 0,25
= maximal 25% des Grundstückes darf zusätzlich mit z.B. Garagen, Stellplätzen, Nebengebäuden und Zuwegungen überbaut werden. |
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Grundstücksgröße | Einzelhaus: mind. 1.000 qm
Doppelhaus: mind. 500 qm je Hälfte |
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Gebäudegrundform | Länge : Breite = 1 : 1,5 | Länge : Breite = 1 : 1,25 |
Haustypen | Einzelhaus: 2 Wohneinheiten
Doppelhaus: 1 Wohneinheit |
Einzelhaus: 8 Wohneinheiten
Doppelhaus: 1 Wohneinheit |
Geschosszahl | 2 Vollgeschosse
plus Staffelgeschoss (max. 2/3 der Vollgeschossfläche) |
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Firsthöhe | max. 11,0 m | |
max. 9,0 m bei einem Vollgeschoss | ||
Traufhöhe |
min. 2,0 m, max. 4,0 m bei einem Vollgeschoss |
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max. 7,5 m bei zwei Vollgeschossen | ||
Dachformen |
Satteldach: Neigung 36 – 50 Grad Neu: Grundfläche > 200 qm: mind. 15 Grad |
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Krüppelwalmdach |
Alle weiteren Details finden Sie unter den folgenden Links
(einfach anklicken, dann öffnen sie sich in einem separaten Fesnter)
- aktueller Bebauungsplan Itzenbüttel Dorfmitte
- Masterplanentwurf Präsentation vom 21.11.2017
Auf der von Landwirt Boettcher zur Überplanung angedachten Fläche von 9.000 qm könnte nach diesen Vorschlägen eine Grundstücksfläche von maximal 2.250 qm mit Häusern überbaut werden. Wenn dort zweigeschossige Einzelhäuser plus Staffelgeschoss entstünden, könnten hier bis zu 5.985 qm Wohnfläche entstehen. Also eher 30 als die mit dem Masterplanentwurf zugewiesenen 15 Wohneinheiten. Bei 15 Wohnungen ergeben sich nach dem neuen Entwurf 399 qm je Wohneinheit (abzüglich Treppenhaus, Gemeinschafts- und Abstellräumen). Und auf dieser, noch immer nicht gerade beengten Wohnfläche, sollen nach Vorstellung des Planungsbüros dann aber nur jeweils 2,5 Menschen wohnen … ?
Auf den Höfen „Minken “ und „Seckers“ dürfen jeweils 10 zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden. Die Größen der bestehenden Hofgebäude würden bei einer (Teil-)Umnutzung erheblich mehr Wohnraum als die jetzt vorgeschlagenen 10 Wohneinheiten je Hof ermöglichen.
Neben der Schaffung von 10 Wohnungen könnten die beiden Landwirte auch durch touristisch relevante Baumaßnahmen (z.B. Fremdenverkehrszimmer) weitere Einkommensquellen entwickeln. Diesen Weg wollen die Eigentümer von „Hof & Gut„ einschlagen. Auf deren Gelände wurde die Wohnbebauung bereits voll ausgeschöpft und deshalb will man jetzt mit zusätzlichen Ferienwohnungen weiter wachsen.