FAMILA ODER WARTEN AUF GODOT?
– Erneute Auslegung der Pläne soll den Durchbruch bringen –
Die Realisierung einer zeitgemäßen Einkaufsstätte geht nun in das 14. Jahr und nach wie vor ist kein Ende in Sicht. Die im September 2017 ausgelegten Unterlagen für den Bebauungsplanentwurf „Famila“ (altes Festhallengelände) waren erneut fehlerhaft. Formale Fehler in der Ausschreibung und lückenhafte Ausführungen in Gutachten erzwingen eine erneute Auslegung. Diese wird voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen.
In der Bauausschusssitzung am 28.11.2017 wurden die überarbeiteten Gutachten vorgestellt und den Ausschussmitgliedern versichert, dass der nunmehr dritte Anlauf erfolgreich sein wird.
Wir haben unsere Bedenken angemeldet.
1. Städtebauliches Konzept:
Dieses Konzept ist die wesentliche Begründung der Gemeinde, warum Jesteburg außerhalb der Ortsmitte einen Verbrauchermarkt ansiedeln muss (=Zielausnahmegenehmigung).
Das überarbeitete Konzept gibt weder den aktuellen Stand der Ratsbeschlüsse wieder noch ist es am langfristigen Gemeinwohl orientiert. Mit einer teilweise sehr vereinfachten (wenn nicht gar eindeutig tendenziösen) Argumentation wird versucht, monokausale Zusammenhänge herzustellen, um den Standort „Festhalle“ auf Biegen und Brechen durchzuboxen.
Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Kritik an diesem Konzept und fordern:
- eine Innenverdichtung in der Ortsmitte statt in den Randlagen (Stichwort „City-Süd“)
- eine gleichmäßige und sozialverträgliche Verteilung von sozial gefördertem Wohnraum im gesamten Gemeindegebiet.
Losgelöst von den inhaltlich unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen für eine „städtebauliche“ Weiterentwicklung Jesteburgs finden wir auch das Hauruck-Verfahren, mit dem das städtebauliche Konzept am 20.12.2017 im Gemeinderat verabschiedet werden soll, fragwürdig.
Dieses Konzept soll langfristig die Marschroute für die Entwicklung unserer Gemeinde vorgeben. Das setzt voraus, dass alle Jesteburger die Möglichkeit hatten, sich an der Konzeptentwicklung zu beteiligen.
Jetzt die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konzeptentwicklung zum Masterplan Jesteburg 2020 zu missbrauchen, halten wir für unredlich. Der Masterplan 2020 beschäftigt sich nicht mit der städtebaulichen Entwicklung außerhalb der Ortsmitte. Deshalb muss das vorgelegte städtebauliche Konzept zunächst öffentlich mit den Bürgern diskutiert werden. Ohne diese wichtige Bürgerbeteiligung wird ein wesentlicher Baustein zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes missachtet.
Das ausführliche Konzeptpapier finden Sie hier.
2. Erneute Auslegung
In Rahmen der fehlerhaften Auslegung im September sind bereits eine Fülle von Einwendungen eingegangen. Der Verwaltungsausschuss hat am 06.12.2017 mit den Stimmen von SPD, CDU und den Grünen beschlossen, dass eine erneute Auslegung erfolgen soll, ohne dass die bisher eingegangenen Einwendungen vollständig berücksichtigt werden.
Einen neuen B-Planentwurf auszulegen, ohne die bisher bereits eingegangenen Einwendungen zu berücksichtigen, macht für uns keinen Sinn. Es sollen diverse schwerwiegende Einwendungen vorgetragen worden sein. Diese gilt es jetzt abzuwägen und dann neu auszulegen. Unser Vorschlag, zuerst die bisher bereits eingegangenen Einwendungen zu bewerten und dann eventuell notwendige Anpassungen vor einer erneuten Auslegung vorzunehmen, wurde jedoch abgelehnt.
Es herrscht weiterhin ein großes Vertrauen in die Sachkompetenz der Gutachter vor. Wir beginnen zu zweifeln, da eben diese Gutachter auch in den vorangegangenen Auslegungen sicher waren, dass sie alles berücksichtigt hätten.
Das beschlossene Vorgehen birgt die Gefahr, dass eine vierte Auslegung notwendig wird. Das wäre für das Ansehen Jesteburgs eine große Blamage.
Wir wollten auf jeden Fall erst alle Einwendungen abwägen und dann sachorientiert handeln.
Im Interesse von Famila und den Bürgern!
Voraussichtlich im März 2018 werden wir erfahren, ob kurzfristig mit einem Baubeginn zu rechnen ist.