FLICKWERK ALS KONZEPTENTWURF
– Vorgestelltes Radwegekonzept kann nicht überzeugen –
Seit knapp vier Jahren sucht Jesteburg nach einem Radwegeverkehrskonzept, um das Fahrradfahren in Jesteburg attraktiver und für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu gestalten. Der Schwerpunkt wurde auf die Verkehrsführung entlang der Landstraße L213 gelegt.
Am 28.02.2018 stellten die Gutachter im Fachausschuss „Straßen, Wege, Umwelt“ ihr Radwegeverkehrskonzept vor.
Fazit:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist die Umsetzung eines durchgängigen Radwegekonzeptes in Verbindung mit mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger nicht realisierbar.
Das jetzt vorgestellte Konzept überzeugt uns nicht. Es ist ein missglückter Versuch, mit uneinheitlichen Einzelmaßnahmen den Verkehrsteilnehmer*innen ein Sicherheitskonzept vorzugaukeln. Durch die angedachten Maßnahmen wird weder die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nachhaltig erhöht, noch ist ein für alle Verkehrsteilnehmer leicht erfassbares Konzept erkennbar.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat startete in den 70er- und 80er-Jahren die Kampagne „Hallo Partner, danke schön“. Das damalige Ziel: Mehr Rücksicht auf Deutschlands Straßen.
Wir sind dafür, diese nach wie vor gültige Aussage auch für die Jesteburger Ortsmitte als Leitlinie zum Thema Verkehrsführung anzuwenden. Der verfügbare Verkehrsraum muss so gestaltet werden, dass Radfahren nicht – wie es das vorgestellte Konzept befürchten läßt – zu einer unkalkulierbaren Abenteuerfahrt wird.
Deshalb setzen wir uns für eine konsequente Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsmitte ein – TEMPO 30 von den Bahnbrücken (Sandbarg und Hauptstraße) bis zum Kreisel in Höhe des alten Festhallengeländes.
Gleichwohl hat das Gutachten auch etwas Gutes. Die Gemeinde kann es als einen weiteren Beleg für die komplizierte Verkehrssituation in der Jesteburger Ortsmitte verwenden und es dem Land Niedersachsen umgehend vorlegen. Der Verwaltungsausschuss hatte am 13.12.2017 dafür gestimmt, dass Jesteburg sich um die Teilnahme an dem Pilotprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ bewirbt. Die Bewerbung läuft. Jetzt gilt es mit Nachdruck um den Zuschlag zu werben. Das Gutachten ist dafür eine hervorragende Argumentationshilfe.
Grundsätzlich gilt, dass Radfahrer
- bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen.
- bis zum vollendeten 10. Lebensjahr den Gehweg benutzen dürfen.
- ab dem 11.Lebensjahr auf der Straße fahren müssen. Es sei denn, es gibt verpflichtende Radwege.
Schutzstreifen, wie von den Gutachtern vorgeschlagen, sind keine Radwege . Sie sind Bestandteile der Straße. Autos sollen sie nicht , dürfen sie aber befahren, wenn sie z.B. dem Gegenverkehr ausweichen müssen.
Das am 28.02.2018 im Fachausschuss „Straßen, Wege und Umwelt“ vorgestellte Gutachten hat ein Investitionsvolumen von gut 200.000 Euro und besteht aus den nachfolgenden zehn Einzelmaßnahmen. Entgegen den bisherigen Planungen wurde von der Verwaltung die Lüllauer Straße aus den Planungen herausgenommen und eine Verbesserung des Schulwanderweges in die Planung aufgenommen.
Wenn Sie eine einzelne Maßnahme auf der obigen Karte finden wollen, doppelklicken Sie auf die Karte. Die dort eingezeichneten Nummern entsprechenden den Nummern der folgenden Maßnahmen.
Maßnahme 1: Kreisel Festhalle
Wahrscheinlich sollen hiermit die Fahrradfahrer aus dem Gebiet Brettbeekskoppeln sicher über die Hauptstraße geführt werden. Das macht Sinn, wenn man die Schulkinder und die Bürger*innen denkt, die per Rad zum geplanten Famila-Markt bzw. zur Schule fahren wollen. Doch müsste dann nicht konsequenterweise auch ein Radweg von der Straße Schaftrift bis zum Kreisel umgesetzt werden? Uns erscheint die Maßnahme nicht zu Ende gedacht. |
7.200 Euro |
Maßnahme 2: Kreisel Festhalle bis „Am Tunierplatz“
Diese Maßnahme erscheint uns wenig konsequent. Warum hier ein gemeinsamer Fuß- und Radweg umgesetzt werden soll (obwohl ein gemeinsamer Geh-/Radweg gegen die geltenden Richtlinien verstößt), aber an fast allen anderen Stellen ein Schutzstreifen auf der Straße empfohlen wird, erschließt sich uns nicht. |
27.500 Euro |
Maßnahme 3: Brückenstraße/Schützenstraße
Eine sinnvolle Maßnahme. Mittelfristig plant die Gemeinde eine weitere Wohnbebauung in dem Gebiet. Weietere Maßnahmen werden notwendig sein. |
2.500 Euro |
Maßnahme 4: Brückenstraße/Hauptstraße
Der Schutzstreifen führt an vielen parallel zur Straße parkenden Autos vorbei. Bereits das Öffnen einer Fahrertür wird dazu führen, dass Radfahrer impulsiv Richtung Straßenmitte ausweichen werden. Das ist nicht ein Mehr an Sicherheit, sondern ein Mehr an Unfallgefahr! |
7.800 Euro |
Maßnahme 5: Hauptstraße
Diese seit Jahren von Bürger*innen und dem Arbeitskreis Ortsmitte geforderte Maßnahme sollte die Gemeinde auch unabhängig von einem Radwegekonzept umsetzen. |
43.200 Euro |
Maßnahme 6: Hauptstraße
Notwendig, wenn Radfahrer den Schutzstreifen nutzen und dann den Zebrastreifen zum Wechsel der Straßenseite nutzen wollen. |
6.500 Euro |
Maßnahme 7: Hauptstraße
Sinnvoll. So erhalten Radfahrer beidseitig einen geschützen Bereich auf der Fahrbahn. |
6.600 Euro |
Maßnahme 8: Hauptstraße
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12.400 Euro |
Maßnahme 9: Sandbarg
Für den Bereich Sandbarg gibt es keine Radwegelösung. Ungehindert werden Radfahrer und Autofahrer gemeinsam bergab rasen. |
11.100 Euro |
Maßnahme 10: Schulweg
Diese Maßnahme mag sinnvoll sein, hat aber wenig mit den bisherigen Überlegungen zu einem Radwegekonzept zu tun. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Arbeitskreis Schulwegsicherheit empfehlen wird. |
75.900 Euro |
Das Radwegeverkehrskonzept
- wie am 28.02.2018 vorgestellt, finden Sie hier.
- wie als Planungsentwurf 2015 vorgestellt, finden Sie hier.