ZUSAMMENFASSUNG DER BERATUNGEN
– UWG Jes! fordert eine Absicherung der Kulturangebote –
Der Fachausschuss „Straßen, Wege, Umwelt“ der Gemeinde Jesteburg wies nachdrücklich darauf hin, dass sich betroffene Grundstückseigentümer unbedingt direkt an den Landkreis Harburg wenden sollen. Es wird dann individuell geklärt, welche Einschränkungen sich für einzelne Flächen ergeben. Der Fachausschuss empfiehlt den Grundstückseigentümern, auf der Grundlage der Gesprächsergebnisse mit dem Landkreis die Einwände schriftlich gegenüber dem Landkreis darzulegen.
Achtung:
Die Frist für die Abgabe von Einwänden läuft am 26.10.2018 ab. Aus verspätet eingehenden Einwänden kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die Ausweisung des Naturschutzgebietes kann zu erheblichen Einschränkungen für das kulturelle Leben in unserer Gemeinde führen: Naturbühne, Reitverein, VfL, Freibad und Schützenverein, alle diese Vereine könnten von Einschränkungen durch das geplante Naturschutzgebiet betroffen sein.
Wir wollen sicherstellen, dass
- das reichhaltige Angebot rund um das Naturschutzgebiet in der bestehenden Form fortgeführt werden kann und
- die Möglichkeit zur Weiterentwicklung von Naherholungsangeboten rund um die Seeve (z.B. Rad- und Wanderwege, Fitnessangebote und der Jesteburger Natur- und Erlebnispfad) rechtlich abgesichert wird.
Deshalb haben wir die nachfolgende Einwände vorgetragen und als Beschlussvorschlag formuliert:
Der Gemeinde muss es auch nach der Ausweisung des Naturschutzgebietes möglich sein, sich im Bereich Erholung und Tourismus weiterzuentwickeln, deshalb muss sichergestellt sein, dass
- die Gemeinde die Seeve mit weiteren Maßnahmen überbrücken kann (z.B. Fußgänger-/ Radfahrerbrücke),
- die Gemeinde bestehende Wanderwege (Radfahrer und Wanderer) im Naturschutzgebiet weiterhin nutzen und zusätzliche anlegen kann,
- die Gemeinde Grün- und Waldflächen im Naturschutzgebiet weiterhin zur Bespieglung des Jesteburger Kunstpfades nutzen kann,
- die Gemeinde Grün- und Waldflächen im Naturschutzgebiet weiterhin zur Bespieglung des Jesteburger Natur- und Erlebnispfades nutzen kann,
- die Gemeinde Grün- und Waldflächen im Naturschutzgebiet weiterhin nutzen kann, um Attraktionen zum Thema Erholung umzusetzen,
- die Gemeinde aus der Seeve Wasser zum Zwecke der Erholung umleiten/entnehmen kann,
auf der Jesteburger Naturbühne weiterhin uneingeschränkt Veranstaltungen (vor allem Konzerte) in direkter Lage am Naturschutzgebiet durchgeführt werden können, - auf den Jesteburger Sportplätzen und im Freibad trotz in direkter Lage am Naturschutzgebiet weiterhin uneingeschränkt Veranstaltungen stattfinden können,
- der Jesteburger Reitverein an seiner neuen Heimstätte weiterhin uneingeschränkt Veranstaltungen (vor allem Reitturniere) in direkter Lage am Naturschutzgebiet durchführen kann,
- der Jesteburger Schützenverein weiterhin im Rahmen der Traditionspflege seine Kanonen in und am Naturschutzgebiet abfeuern darf.,
- die Einwände der Bürger, soweit sie der Gemeinde vorgelegt wurden, in ihre Stellungnahme zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Seeve“ aufzunehmen.
Der finale Beschluss wurde um den verwaltungsseitig vorgetragenen Einwand, dass „die Gemeinde die Möglichkeit behält, den jetzigen Verlauf der Seevestraße vom Nachtigallenstieg bis Moorweg weiter auszubauen/zu verbreitern“ ergänzt und einstimmig verabschiedet.
SPD, CDU und die Grünen trugen keine Einwände gegen die geplante Umwandlung der Flächen in ein Naturschutzgebiet vor.
Die CDU beantragte eine Informationsveranstaltung, in der die Mitglieder des Kreisumweltausschusses sowie die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter über das Thema „Naturschutzgebiet Seeve im Bereich der Samtgemeinde Jesteburg“ diskutieren können.
Für uns ist eine derartige Informationsanstaltung zum jetzigen Zeitpunkt wenig hilfreich, weil sie erst nach dem rechtlich verbindlichen Abgabetermin für Einwände stattfinden wird. Eventuell sich ergebene zusätzliche Informationen können von den betroffenen Bürgern nicht mehr rechtsverbindlich verwendet werden,
Nachfolgend finden Sie die veröffentlichen Unterlagen, die der Landkreis Harburg bisher zur naturschutzrechtlichen Sicherung der Gebiete veröffentlicht hat. Alle Informationen und Planunterlagen wurden im Internet auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht und können auch in der Jesteburger Samtgemeindeverwaltung bis zum 26. Oktober 2018 eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können bei in der Samtgemeindeverwaltung und beim Landkreis Harburg sowie vorzugsweise per E-Mail (naturschutzgebiete@lkharburg.de) abgegeben werden.
Übersichtskarte Naturschutzgebiet „Seeve“ – (c) Landkreis Harburg
Das zu schützende Gebiet (zirka 533 ha) umfasst einen zirka 30 km langen Abschnitt der Seeve und erstreckt sich von Handeloh bis knapp unterhalb des Durchlasses bei Hörsten am Rangierbahnhof Maschen. Links finden Sie eine Übersichtskarte. Die zusätzlichen Karten zeigen Ausschnitte. Wenn Sie auf die Bilder klicken, öffnen sie sich vergrößert in einem neuen Fenster.
- Den derzeit „finalen“ Entwurf der gesamten Verordnung finden Sie hier. Er beschreibt detailiert, was zukünftig erlaubt und verboten sein soll.
- Die ausführliche Begründung für den „finalen“ Entwurf finden Sie hier.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die veröffentlichten Abbildungen der einzelnen Streckenabschnitte zur Verfügung: