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GLEICHBERECHTIGUNG – Neue Satzung

Gleichberechtigung fängt vor Ort an! Wir haben einen neuen Satzungsentwurf für die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte vorgelegt

„Verehrte Herren und Damen“ , heute vor genau 100 Jahren sprach die erste Frau in Deutschland vor einem nationalen Parlament als Abgeordnete und fasste damit in Worte, was einer Geschlechterrevolution gleichkam: Erstmals gab es in der deutschen Geschichte Frauen als Abgeordnete. Ein Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung.

Bis 1908 galt: „Politischen Vereinen ist die Aufnahme von Frauenspersonenverboten. Auch dürfen solche Personen nicht an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen, bei denen politische Gegenstände behandelt werden.“ (§ 8 des Vereinsgesetzes).

Leider ist es bis heute nicht gelungen, die Interessen der Geschlechter in allen Lebensbereichen gleichberechtigt umzusetzen.

Weder die Einführung des Frauentages (08. März) noch die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz oder die Schaffung von Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten konnten bis heute den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen vollenden.

Vieleicht hat Alice Schwarzer ja recht. Sie forderte bereits 2010: „Schaffen wir ihn … endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März! Und machen wir aus dem einen Frauentag im Jahr 365 Tage für Menschen, Frauen wie Männer.“

In Niedersachsen sollen Gleichstellungsbeauftragte (bis 2005 „Frauenbeauftragte“) in den Kommunen für Geschlechtergerechtigkeit sorgen. Wie weit weg Niedersachsen von einer zumindest politisch forcierten Umsetzung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist, erkennt man bereits daran, dass das Amt weiterhin nur von einer Frau ausgeübt werden darf.

In Jesteburg wird diese Aufgabe ehrenamtlich von Frau Gerlinde Jörg wahrgenommen. Ihr obliegt es, Handlungsbedarf vor Ort zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes abzubauen. Ihre Mitwirkung an allen Themen rund um die Gleichberechtigung ist verpflichtend.

Als UWG Jes! hatten wir im Herbst 2017 beantragt, dass die Samtgemeinde ihre Satzung entsprechend der gültigen Gesetzeslage aktualisiert. Die Jesteburger Satzung aus dem Jahr 1995 hätte eigentlich bereits 2005 spätestens jedoch 2011 angepasst werden müssen. Es wurde im Dezember 2017 beschlossen, die Überarbeitung der Satzung auszusetzen, um damals aktuell anstehende Änderungen des Personenstandsgesetzes zur Geschlechterfrage berücksichtigen zu können.

Seit Dezember 2018 ist die Gesetzeslage klar. Jetzt ist die Verwaltung am Zug, den neuen Satzungsentwurf vorzulegen. Wir haben unseren Vorschlag für die aktualisierte Satzung der Verwaltungsleitung heute übermittelt.