BÜRGERBETEILIGUNG GEWÜNSCHT
– Private und öffentliche Gelder für die Sanierung im Ortskern –
Investiert eine Gemeinde in die Attraktivität ihrer Ortsmitte, geben Bund und Land die gleiche Summe nochmal oben drauf. Jesteburg konnte mit seinen Anträgen zur „Städtebauförderung“ überzeugen und erhielt bereits 2016 eine Fördermittelzusage von Bund und Land in Höhe von fast vier Millionen Euro. Voraussetzung: Jesteburg investiert aus eigenen Mitteln ebenfalls knapp zwei Millionen Euro. Die Investitionen sollen z.B. für Platzumgestaltungen (Bossard Platz und Spethmann Platz) und Straßenbaumaßnahmen (Kreisel, Querungshilfen) verwendet werden.
Weil wir in dieser Vorgehensweise große Chancen für die Attraktivitätssteigerung unserer Ortsmitte sehen, drängen wir seit Monaten auf die Umsetzung bereits seit langer Zeit angedachter Maßnahmen (z.B. Kreisel, Platzgestaltungen, verbesserte Rad- und Fußwege).
Sanierungsgebiet „ORTSKERN“
Geltungsbereich
Es können Maßnahmen gefördert werden, die innerhalb des rot umrandeten Gebietes umgesetzt werden.
Vom „Griechen“ im Westen bis kurz hinter die Fleischerei „Cordes“ im Osten und von der „Ole School“ im Norden bis zur Tischlerei Bahlburg im Süden.
Abbildung (c) BauBeCom /WRS
Private Investitionen sollen öffentlich gefördert werden
Auf diesem Grundkonzept basiert auch der Verfügungsfond:
Wenn Bürger oder Firmen eine Maßnahme planen, mit der die Jesteburger Ortsmitte attraktiver gestaltet wird, dann ist die Gemeinde bereit, bis zu 50% der Kosten zu übernehmen.
Leider schränkt die bisher beratene Richtlinie diesen Grundgedanken gleich wieder ein: Anträge dürfen nur Bürger oder Firmen stellen, die „ihren Wirkungskreis im Ortskern haben“. Das bedeutet, wer nicht innerhalb des Sanierungsgebietes arbeitet oder lebt, kann keinen Antrag stellen.
Für diese Fördermaßnahme plant die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren bis zu 50.000 Euro auszugeben. Davon bekommt sie zirka 33.000 Euro von Bund und Land über die Städtebauförderung zurückerstattet. Im laufenden Haushaltsjahr 2019 wurden 10.000 Euro für entsprechende Förderungen eingeplant, so dass private Investitionen in einer Gesamthöhe von mindestens 20.000 Euro gefördert werden könnten.
Wer entscheidet, ob eine Maßnahme gefördert wird?
Hier gehen die Ansichten auseinander.
Wir wollen, dass über die Verwendung öffentlicher Gelder, die Gemeindevertreter entscheiden. Konsequenz: Die geplante Maßnahme wird, wie jeder andere Förderantrag, im Fachausschuss vorgestellt. Die Gemeindevertreter prüfen die Fördermöglichkeiten und entscheiden über die Förderhöhe.
Die Ratsmehrheit hat sich für ein Gremium entschieden, das unabhängig von der Politik entscheidet. Wir haben diese Vorgehensweise abgelehnt. Sie ist rechtlich bedenklich und politisch das falsche Signal. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass sich einige Ratsmitglieder außerstande sehen, verantwortungsvoll und sachbezogen mit möglichen Anträgen zu vefahren.
Das Gremium wird mit folgenden Personen besetzt:
- 1x Bürger- und Gewerbeverein (Michael Schröder – Alte Sägerei)
- 1x Kunstkommission (Frau Heidi Seekamp / Frau Dr. Gudula Mayr)
- 1x Stefan Ilk
- 1x Cornelia Salje
- 1x Stefanie Lang
Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich sind alle kleinteiligen Maßnahmen im öffentlichen Raum oder auf Privatgrundstücken förderfähig, wenn sie die Attraktivität der Ortsmitte steigern.
Nachfolgend listen wir typische kleinteilige Maßnahmen auf, die förderfähig und aus unserer Sicht die Attraktivität der Ortsmitte bereichern würden.
- Begrünung (Unser Vorschlag: Bienenfreundliche Bepflanzungen)
- Beleuchtung (Unser Vorschlag: Eine energiesparende, ortsprägende Beleuchtung)
- Sitzgelegenheiten (Unser Vorschlag: Naturnahe Bänke und Tische)
- Hinweisschilder
- Fahrradständer (Unser Vorschlag: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, die ins Ortsbild passen)
- Abfallbehälter (Unser Vorschlag: Papierkörbe, die ins Ortsbild passen)
- Schaukästen
- Spielgeräte
- Kunst im öffentlichen Raum
- Gebäudesanierung z.B. Fassade, Tür oder Werbeanlage (Unser Vorschlag: Werbeanlagen, die ins Ortsbild passen)
- Vergütung von Leistungen für Planer, Handwerker und Künstler, sofern sie der Vorbereitung der Maßnahmen dient.