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BUSHALTESTELLEN – Umweltfreundlich und barrierefrei

Mit barrierefreien und zeitgemäßen Bushaltestellen in Jesteburg soll die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs verbessert werden.

MEHR KOMFORT UND MEHR SICHERHEIT FÜR BUSFAHRENDE

– Die ersten Bushaltestellen werden barrierefrei umgestaltet

Im Sommer entschied der Jesteburger Gemeinderat, dass Jesteburg 2040 klimaneutral sein will. Diese Grundsatzentscheidung wird erheblichen Einfluss auf die Planungen und Entscheidungen der kommenden Jahre haben. Vor allem in den Bereichen „Bauen“ und „Verkehr“ wird viel Um- und Weiterdenken erfolgen müssen. Im Bereich Verkehr hat dieses Umdenken bereits begonnen. Auf unseren Antrag hin wird auf Samtgemeindeebene in den nächsten Monaten ein optimiertes Mobilitätskonzept erarbeitet, das den öffentlichen Nahverkehr (Bus-, Bahn-, AST-Taxi) und den Individualverkehr (Fußgänger, Rad- und Autofahrer) gleichwertig berücksichtigt. Für uns sind Attraktivität, Komfort und Sicherheit die wesentlichen Aspekte, die über eine umweltfreundliche Verkehrspolitik vor Ort mitentscheiden werden. Deshalb kommt den Haltestellen eine besondere Bedeutung zu.

Formal reicht es, wenn die Verkehrsbetriebe ein Haltestellenschild aufstellen, einen Fahrplan aushängen und einen barrierefreien Zugang zum Bus gewährleisten. Doch damit ist es nicht getan. Auch die Haltestellen müssen barrierefrei ausgebaut und zeitgemäß ausgestattet sein, um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu verbessern. Wer möchte schon im Dunkeln stehend auf den Bus warten oder sich bei Regen in den unwirtlichen und nicht beleuchteten heutigen Wartehäuschen unterstellen?

Bereits im Januar 2019 hatten wir auf den schlechten Zustand der Wartehäuschen hinwiesen und eine barrierefreie und zeitgemäße Umgestaltung der Haltestellen beantragt, um die Aufenthaltsqualität an den Bushaltestellen zu verbessern. Basierend auf unseren Hinweisen, dass die Umbaukosten mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent finanziell gefördert werden, hat die Verwaltung die Umsetzungsmöglichkeiten in den vergangenen Monaten geprüft und erste Förderanträge gestellt.

In der Sitzung des Straßen-, Wege- und Umweltausschusses am 08.12.2021 wurden jetzt die Kosten und die Zeitpläne für den barrierefreien Umbau der ersten 8 Haltestellen (jeweils in beide Fahrtrichtungen) in der Ortsmitte vorgestellt und die Umsetzung mit großer Mehrheit befürwortet.

  • 2022: Seevebrücke, Lüllauer Straße, Abzweig Itzenbüttel West und Ost, Sandbarg

Die Umbaukosten in Höhe von 322.000 € werden durch das Land zu 70% (225.400 €) übernommen. Die Gemeinde muss 96.600 € übernehmen.

  • 2023: Schützenstraße, Erikaweg, Am Ilksberg, Seevestraße

Die Umbaukosten in Höhe von 386.400 € werden durch das Land zu 70% (270.480 €) übernommen. Die Gemeinde muss 115.920 € übernehmen.

Doch damit allein ist es nicht getan. Auch die Aufenthaltsqualität an den Haltestellen muss konsequent verbessert werden, um sie attraktiv zu gestalten. Deshalb wurde im Fachausschuss auch über den Austausch der heutigen Wartehäuschen beraten. Es wurde einstimmig empfohlen, die heutigen Wartehäuschen Schritt für Schritt auszutauschen und so den Wartenden eine zeitgemäße Aufenthaltsqualität zu bieten.

Wie sollen in Zukunft die Jesteburger Wartehäuschen aussehen?

Für uns muss jede Haltestelle über einen Fahrgast-Unterstand mit 
Sitzgelegenheit
en, einen Papierkorb
, eine ausreichende Beleuchtung und genügend Fahrrad-Abstellmöglichkeiten verfügen. Zusätzlich zu dieser aus unserer Ansicht notwendigen Mindestausstattung würden wir die Installation elektronischer Fahrgastinformationssysteme
 (z.B. DFI = Dynamische Fahrgastinformationen) unterstützen, wenn die Investitions- und Wartungskosten von den Verkehrsbetrieben übernommen werden.

Klassisch oder modern – Eine Grundsatzentscheidung

Es wurden von der Verwaltung drei unterschiedliche Varianten für das grundsätzliche Design der neuen Wartehäuschen vorgestellt. SPD und Grüne bevorzugen ein möglichst schlichtes Modell (Variante 1), wir eine Kombination aus Glas, Metall und Holzelementen (Variante 2) und die CDU ein Holzmodell wie z.B. in Asendorf (Variante 3).

Mit den Stimmen von SPD (2) und Bündnis 90/Die Grünen (1) wurde empfohlen, dass sich die Verwaltung bei den weiteren Planungen auf eine reine Glas/Stahl-Kombination konzentrieren soll. Alle Fraktionen sprachen sich dafür aus, die Wartehäuschen zusätzlich mit einem Gründach zu versehen.

Wir haben dafür geworben, dass auf der Grundlage dieser „Grundsatzentscheidung“ unterschiedliche Anbieter aufgefordert werden, ihre detaillierten Vorschläge für das finale Design vorzustellen.

Ein Wartehäuschen kann mehr als vor Wind und Wetter schützen

Ein Wartehäuschen prägt seine Umgebung und kann zusätzlich zu seiner Funktion als Unterstellmöglichkeit bei schlechtem Wetter als Gestaltungs- und Kommunikationselement genutzt werden.

Deshalb möchten wir

  • gemeinsam mit den Bürgern und Vereinen erarbeiten, wie die Wartehäuschen mit individuellen Bedruckungen der Glasflächen (z.B. mit Jesteburg typischen Motiven) und zusätzlichen „Schaufenstern“ zu besonderen Gestaltungselementen und Infopunkten werden können.
  • die Wartehäuschen mit zusätzlichem Komfort- und mehr Sicherheitsfeatures ausstatten. Zusätzliche Kosten würden der Gemeinde dadurch nicht entstehen, weil die von uns nachfolgend vorgeschlagenen Ausstattungsergänzungen in voller Höhe förderfähig sind.
Unsere Vorschläge
Mehr Licht für mehr Sicherheit
  • Eine insektenfreundliche Beleuchtung der Wartehäuschen über Solar-Panels und zusätzliche Bewegungssensoren ermöglichen unterschiedliche Helligkeiten im Wartebereich (z.B. es wartet jemand = hell oder es wartet niemand = weniger hell = stromsparend) und die Wartenden sind weithin sichtbar, fühlen sich sicherer und können die Fahrpläne auch bei Dunkelheit gut lesen.
  • Mit reflektierenden Folien wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer (z.B. vor Schulen und Senioreneinrichtungen) besonders in der dunklen Jahreszeit rund um die Haltestelle zusätzlich erhöht.
Informationsmöglichkeiten für Vereine, Gewerbetreibende und Gemeinde
  • Durch zusätzliche Schaukästen (möglichst digital) können Vereine für Veranstaltungen und ortsansässige Unternehmen für ihre Angebote werben oder die Gemeinde über wichtige Entwicklungen und z.B. Ratssitzungen informieren.

Grundsätzliche Empfehlungen für die Gestaltung einer Bushaltestelle

(Rechtliche Vorgaben und Zuständigkeiten)

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – 2002: (§8, Abs. 2 BGG).

„…öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr sind…barrierefrei zu gestalten.“

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG) –  2013

ÖPNV-Aufgabenträger (für Buslinienverkehre die Stadt- und Landkreise) sollen die „Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“ berücksichtigen.

Was bedeutet „barrierefrei“?

Eine barrierefreie ÖPNV-Nutzung ist gegeben, wenn die Haltestellen-Infrastruktur und die Fahrzeug-Beschaffenheit den Anforderungen entsprechen.

Wer ist zuständig?

  • Fahrzeug-Beschaffenheit: konzessionierte Verkehrsunternehmen
  • Informations- und Kommunikationssysteme: Verkehrsunternehmen und/oder -verbund
  • Haltestellen-Infrastruktur (Einrichtung/Betrieb/Unterhaltung): Straßenbaulastträger (innerörtlich in der Regel die Kommunen, außerörtlich der Laandkreis)

Wie sieht eine optimale Haltestelle aus?

Die Ausgestaltung der Haltestelle hat wesentlichen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeit für Personen mit Einschränkungen (Barrierefreiheit) und ihre Auswirkung auf den fließenden Verkehr. Ein Standardlinienbus ist 12 Meter lang. Deshalb beträgt der Mindest-Flächenbedarf für eine barrierefreie Haltestelle 12x 2m.

Querungshilfen (z.B. Zebrastreifen) sollten sich immer hinter dem Bus befinden. Ob es Sinn macht, einzelne Haltestellen zu verlegen oder zusätzliche Flächen zu nutzen, muss individuell geprüft werden.

  • Innerörtlich

Die Haltestelle liegt direkt am Fahrbahnrand und kann optimal angefahren werden. Der Bus bleibt direkt auf der Straße stehen und muss nicht in den Verkehr ein- und ausfädeln. Busbuchten sind zu vermeiden bzw. bei Umbaumaßnahmen zurückzubauen.

  • Außerörtlich

Die Haltestelle befindet sich rechts neben der Fahrbahn in einer Bucht, so dass der Verkehr ohne Beeinträchtigung weiter fließen kann.

Wie sollte eine barrierefreie Haltestelle ausgestattet sein?
Taktiles Leitsystem

Um sehend oder hörend eingeschränkte Menschen die Nutzung der Linienbusse zu erleichtern, sollten Informationen über mindestens zwei der drei wichtigsten Sinne Sehen, Hören und Fühlen übermittelt werden (z.B. Bodenindikatoren und akustische Fahrgastinformationen).

Die schraffiert dargestellten Flächen sind farbig von der Umgebung abgehoben und weisen eine unterschiedliche Oberflächenstruktur auf, so dass sie von Menschen mit visuellen Einschränkungen leicht zu erkennen/ertasten sind.


  • Auffindestreifen: Er dient zum Erreichen des Einstiegsfelds an der ersten Bustür.
  • Einstiegsfeld: Es sollte in Höhe der 1. Fahrzeugtür platziert sein und so einen direkten Kontakt zum Fahrer erlauben.
  • Leitstreifen: Er führt die Nutzer entlang der Bushaltestelle und markiert deren Länge.
Aufstellfläche

Die ausreichend große Fahrgast-Aufenthalts- oder Aufstellfläche ist vor allem für Nutzer mit Bewegungseinschränkungen (Rollstuhl-Fahrer und Rollator-Nutzer) von Bedeutung. Die Rangierfläche muss mindestens 1,50 x 1,50 m betragen. Optimal ist eine Breite von 2,50 m.

Haltestellen-Infrastruktur

Das H-Schild (Verkehrszeichen nach § 224 StVO) und die Fahrpläne sind nach dem Personenbeförderungsgesetz von den Verkehrsunternehmen zu stellen.

Alle darüber hinaus reichenden Infrastruktur-Bestandteile obliegen dem Baulastträger (innerörtlich den Kommunen und außerörtlich dem Landkreis). Optimal ist eine Haltestelle wie folgt ausgestattet:

  • Fahrgast-Unterstand
  • 
Sitzgelegenheit
  • Papierkorb
  • Fahrrad-Abstellmöglichkeiten (im Idealfall überdacht)
  • Beleuchtung
  • elektronische Fahrgastinformationssysteme