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ITZENBÜTTEL – Hof & Gut

HOF&GUT soll jetzt die finalen Baurechte erhalten. Sämtliche Einwände fanden leider wenig Gehör im Gemeinderat.

HOF & GUT – NIX IST GUT?

– Politik und Bürger bewerten die finalen Pläne unterschiedlich

Die „Hof&Gut Jesteburg Agrar GmbH&Co.KG“ ist anwaltlich gegen uns vorgegangen. Einzelne von uns in diesem am 29.06.2022 veröffentlichen Beitrag getroffene Aussagen entsprächen nicht den Tatsachen.Auf Basis unserer anwaltlichen Prüfung haben wir die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Herr Brauer hat über seine Anwälte mitteilen lassen, dass er vorläufig bis zur Abstimmung im Gemeinderat am 21.09.2022 von den geltend gemachten Ansprüchen Abstand nehmen würde.

Für Sie haben wir die angeblich unwahren Behauptungen entsprechend farblich markiert.

Mit der Umwandlung von bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bauland will die Erbengemeinschaft Hof & Gut Jesteburg Agrar GmbH & Co.KG“, deren Geschäftssitz in Mannheim liegt, den Bestand der Hofstätte langfristig absichern.

2018 waren sich die Eigentümer der Hofstätte, Bürgerschaft und Politik noch weitestgehend einig. Die vorgestellten Pläne sollten die langfristige Existenz der Hofstätte absichern. Doch aus einer behutsamen Erweiterung wurde ein Mammutprojekt. Statt wie ursprünglich angedacht 12 Übernachtungsmöglichkeiten, einen „Partyraum“, eine Verkaufsstätte für hofeigene Produkte (Hofladen) und mehr Parkplätze rund um die Gaststätte zu schaffen, wuchsen die Begehrlichkeiten von Jahr zu Jahr. Mittlerweile sehen die geplanten Baurechte und vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Jesteburg und der Hof & Gut Jesteburg Agrar GmbH & Co.KG 130 Betten, einen kompletten Hotelbetrieb mit Veranstaltungsfläche und einen „Hofladen“ vor, der mit seiner Größe weit über das hinausgeht, was man landläufig unter einem Hofladen versteht.

Der Jesteburger „Bauausschuss“ hat am 01. Juni 2022 empfohlen, den Bebauungsplan Itzenbütteler Ortsmitte in der vorliegenden Form nicht umzusetzen. Folgt der Gemeinderat am 13. Juli 2022 der Empfehlung seines Fachausschusses, wären die vorliegenden Erweiterungspläne für einen Hotelneubau und die Ansiedlung eines „Hofladens“ gescheitert.

Wie kommt es, dass nach fast fünfjähriger Diskussion die Planungen der Erbengemeinschaft „Hof & Gut“ immer mehr umstritten sind? Für uns liegt die Antwort auf der Hand: Weil die Erben sich nicht an ihre ursprünglich vorgestellten Planungen halten und mit jeder „Verschlimmbesserung“ ein weiteres Stück Akzeptanz bei den Itzenbüttelern verloren haben.

Die aktuellen Planungen werden von der Mehrheit der Itzenbütteler abgelehnt. Es gelang den Erben eine Reihe von „Extrawürsten“ durchzusetzen. Besonders stößt es auf, dass zusätzliche Freiflächen vernichtet und versiegelt werden und gleichzeitig eine erheblich dichtere Bebauung genehmigt werden soll als auf allen anderen Grundstücken in Itzenbüttel. Kurzum, der Masterplan Itzenbüttel gilt für alle – nur nicht für Hof & Gut?

Während die UWG Jes!, WIN und Bündnis 90/Die Grünen das Projekt aufgrund seiner Dimensionen und Auswirkungen auf die Itzenbütteler, den Verkehr und die Umwelt von Beginn an ablehnen, sind SPD, CDU und FDP weiterhin von diesem Projekt überzeugt.

Für die UWG Jes! war von Beginn an klar, dass eine Umsetzung der aktuellen Planungen die Itzenbütteler Dorfmitte nachhaltig verändern würde. Deshalb ist es für uns grundlegend, dass die Itzenbütteler diese weitreichende Veränderung ihrer Ortsmitte mehrheitlich unterstützen. Diese Mehrheit sehen wir nicht.

Der mit großer Bürgerbeteiligung 2017/2018 erarbeitete Masterplan berücksichtigte ein erheblich kleineres Hof & Gut-Konzept und mahnte gleichzeitig eine Lösung möglicher Verkehrsprobleme an. Beides wird in den jetzt vorliegenden Entwürfen nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb wird die UWG Jes! der Änderung des Bebauungsplanes „Itzenbüttel Ortsmitte Hof & Gut“ ebenso wenig zustimmen wie zuvor der im Samtgemeinderat durchgewunkenen Flächennutzungsplanänderung.

Die wiederholt und ausführlich begründeten Bedenken der Bürgerschaft gegen die immer umfangreicheren Planungen der Erbengemeinschaft haben die Ratsmitglieder von SPD, CDU und FDP anscheinend nicht beeindruckt. Anders ist es für uns nicht erklärbar, warum SPD, CDU und FDP dieses Projekt für die Erbengemeinschaft, die Itzenbütteler und die Gemeindekassen gleichermaßen positiv bewerten. In den Mittelpunkt der Beratungen stellten die Befürworter des Projektes Aussagen wie „Jesteburg braucht ein Hotel“, „Es entstehen neue Arbeitsplätze“ oder „Zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen für Jesteburg“. Zahlen und Fakten, die diese Aussagen belegen und aufzeigen, dass nur mit den jetzigen Ideen, der Bestand der Hofstätte langfristig gesichert werden kann, bleiben sie bis heute schuldig. Stattdessen wurden immer wieder neue Nebenschauplätze eröffnet und über Detailfragen der Bauleitplanung gerungen.

Die UWG Jes! begrüßt den Plan, ein Hotel zu bauen und damit Arbeitsplätze und Gewerbesteuern für Jesteburg zu generieren. Gleichwohl hat sich auch „Hof & Gut“ an die im Masterplan festgelegten Bedingungen zu halten

Die bisher vorliegenden Antworten auf zentrale Fragen sind für uns nicht zufriedenstellend.

  • Fällt dieser Planungsumfang noch unter die Sonderrechte eines landwirtschaftlichen Betriebes zum Erhalt und „zur Weiterentwicklung der bestehenden historischen Hofstelle … um die bereits in Landwirtschaft, Reitbetrieb und Gastronomie/Hotellerie geschaffenen Arbeitsplätze zu sichern“?

Anmerkung: Eine verbindliche Einschätzung liegt nicht vor.

  • Tragen die Bürger in Itzenbüttel eine Erweiterung der Hofstätte im geplanten Umfang mit?

Anmerkung: Wenn die Gemeinde und die Erbengemeinschaft die Sorgen der Itzenbütteler ernst nähmen, dann würden sie sich an den gemeinsam mit den Bürgern entwickelten Masterplan „Itzenbüttel Ortsmitte“ halten statt dieser Hofstätte Baurechte einzuräumen, die erheblich umfangreicher sind (über 31% mehr!) als die Baurechte der anderen Hofstätten in der Ortsmitte.

  • Macht es Sinn, heute Baurechte zu genehmigen, die nach den Aussagen der Erbengemeinschaft erst in den kommenden Jahrzehnten realisiert werden sollen? Werden nicht in z.B. 10 Jahren strengere Vorschriften bzgl. z.B. der Energieeffizienz von Gebäuden oder der Oberflächenversiegelung gelten?

Anmerkung: In den jetzigen Vereinbarungen werden keine Festlegungen getroffen, die entsprechend nachhaltige Standards zur Energieeffizienz der Gebäude festlegen. Warum sich die Zielsetzung des Jesteburger Gemeinderates „Klimaneutrale Gemeinde bis 2040“ bei diesem Projekt – anders als bei anderen Bebauungsplanänderungen – nicht widerspiegelt und mit einer Oberflächenversiegelungsquote von über 66% der Gesamtfläche die Baurechte weit über das in Itzenbüttel Übliche hinausgehen dürfen, erschließt sich wahrscheinlich nur den Ratsmitgliedern der SPD, CDU und FDP.

  • Wird der Verkehr in der Itzenbütteler Dorfmitte und entlang der Itzenbütteler Straße zunehmen und wenn ja, können die Straßen diese Mehrbelastung „verkraften“? Müssen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen werden und wer trägt die Kosten?

Anmerkung: Unserem Antrag, die Verkehrsplanungen für die Itzenbütteler Dorfmitte parallel und abgestimmt auf die Planungen zu entwickeln, wurde von Gemeinderat abgelehnt. Es wurden keine Vereinbarungen mit den Vorhabenträgern getroffen, die eine Kostenbeteiligung für eventuell notwendige Verkehrsinfrastrukturanpassungen entlang der Straßen Itzenbütteler Sod und Itzenbütteler Straße vorsehen. Die Kosten müssen komplett von der Gemeinde getragen werden.

  • Will die Erbengemeinschaft das Hotel und den Hofladen in Eigenregie entwickeln/betreiben? Wenn nein, soll eventuell nur Ackerland als Bauland vergoldet und verkauft werden?

Anmerkung: Die Umwandlung von „Flächen für die Landwirtschaft“, „Grünflächen“, „Gemeinbedarfsflächen“ (Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) und ein „Sondergebiet“ (Reiten und Freizeit) in Bauland („Gewerbeflächen“) wertet die Flächen erheblich auf. Verbindliche, öffentliche Festlegungen zur weiteren Umsetzung der Planungen seitens der Erbengemeinschaft sind uns nicht bekannt.

  • Wird die Gemeinde durch nennenswerte Gewerbesteuermehreinnahmen an den Projekten profitieren?

Anmerkung: Ungewiss. Aufgrund der hohen Investitionskosten für den Hotelbau ist jedoch in den nächsten Jahrzehnten nicht mit nennenswerten Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen.

  • Werden Hotel und Hofladen das sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatzangebot in der Gemeinde verbessern?

Anmerkung: Ungewiss. Angaben über zusätzlich geplante Arbeitsplätze liegen uns nicht vor.


Hintergründe:

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der ursprünglich vorgestellten Idee und den jetzt vorliegenden Entwürfen zur Festsetzung der Baurechte sehen Sie hier:

Die „Hof&Gut Agrar Jesteburg GmbH&Co.KG“ stellt die Richtigkeit die gelb markierten Aussagen in der obigen Tabelle in Abrede, obwohl die im aktuellen Bebauungsplanentwurf ausgewiesenen Vorgaben die von uns errechneten Flächenangaben belegen und die maximale Größe des Einzelhandelbetriebes sogar vertraglich mit der Gemeinde fixiert wurde.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Planzeichnung des aktuellen Bebauungsplanentwurfes. Den kompletten Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Legende und textlichen Beschreibungen können Sie hier aufrufen.



Wenn Sie weitere Informationen über dieses Projekt erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen unsere vorherigen Beiträge:

GOLDGRÄBERSTIMMUNG BEI HOF & GUT?
– Wieviel Gewerbe braucht eine Hofstätte??


MASTERPLAN ADIEU!
– Bauausschuss ignoriert eigene Richtlinie


FREMDENVERKEHR IM JAHRE 2038
– Zukunftsvision für die Hofstelle „Hof & Gut“