HOF&GUT setzt mit der Androhung von Schadensersatzforderungen in mindestens sechsstelliger Höhe unsere Ratsmitglieder unter Druck
ITZENBÜTTEL – DORFENTWICKLUNG ODER DORFVERUNSTALTUNG?
– Warum Sie unseren Beitrag zum geplanten Hotelkomplex in Itzenbüttel noch einmal aufmerksam lesen sollten
Am 11.07.2022 um 16:34 Uhr erhielt der Vorstand der UWG Jes! eine schriftliche Klageandrohung durch die Anwaltskanzlei „RECHTSANWÄLTE SENFFT-KERSTEN-NABERT-VAN EENDENBURG“. Die „Hof & Gut Jesteburg Agrar GmbH & Co.KG“, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Axel Brauer, forderte darin die Unterlassung der weiteren Verbreitung unseres Beitrags vom 29.06.2022 in Bezug auf die abgemahnten Textpassagen sowie die Richtigstellung dieser monierten Textpassagen in unserem Beitrag auf unserer Homepage. Die erste Fristsetzung für die Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung betrug lediglich 24 Stunden. Zudem wurden Schadensersatzforderungen im sechsstelligen Bereich gegen die Vorstandsmitglieder der UWG Jes! persönlich für den Fall angedroht, dass das Abstimmungsergebnis der Ratssitzung zum geplanten Hotelkomplex in Itzenbüttel aufgrund des Beitrags mit den monierten Textpassagen nicht im Sinne der Hof & Gut Jesteburg Agrar GmbH & Co.KG ausfallen würde. Keine neue Vorgehensweise: auch andere Bürger, die sich sachlich fundiert und kritisch zu den Plänen von „Hof & Gut“ geäußert hatten, wurden in der Vergangenheit verklagt.
Bereits um 21:54 Uhr desselben Tages hat das SPD-Ratsmitglied Hans-Jürgen Börner dieses Anwaltsschreiben im Originalwortlaut an die Verwaltungsleitung und die drei amtierenden Bürgermeister der Gemeinde (Herrn Heitmann, Herrn Kröger und Frau Neuhaus) übermittelt und forderte die Verwaltung auf, dieses an alle Ratsmitglieder weiterzuleiten.
Der monierte Beitrag auf unserer Homepage enthielt keine neuen Argumente zum geplanten Bauvorhaben. Er fasste lediglich den Entwicklungsstand und die bisherigen Vorgänge und Entscheidungen zum Thema aus unserer Sicht sowie unsere Meinung dazu chronologisch zusammen, beginnend mit der Aufstellung des Masterplans im Jahr 2017. Aber nachdem der Bauausschuss 01.06.2022 mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, WIN und UWG Jes! GEGEN die Hotelpläne votierte hatte, scheint seitens „Hof & Gut“ akuter Handlungsbedarf gesehen worden zu sein. Immerhin bestand die Gefahr, dass der Gemeinderat der Bauausschussempfehlung folgen würde und damit das Gesamtprojekt scheitern könnte.
Auf Basis unserer anwaltlichen Prüfung haben wir die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Herr Brauer hat über seine Anwälte mitteilen lassen, dass er vorläufig bis zur Abstimmung im Gemeinderat am 21.09.2022 von den geltend gemachten Ansprüchen Abstand nehmen würde.
Trotzdem müssen die Ratsmitglieder der UWG Jes! mit dieser Situation im Hinterkopf in die nächste Gemeinderatssitzung zum Thema „Hotelbau Itzenbüttel“ gehen. Nachdenklich stimmt uns dabei, was sich vor, während und nach der Ratssitzung am 13.07.2022 abgespielt hat.
Zur Erinnerung:
Die UWG Jes! stellte in dieser Sitzung den wohlbegründeten Antrag, das Thema aufgrund der zutiefst kompromittierenden und, zu diesem Zeitpunkt, rechtlich ungeklärten Situation von der Tagesordnung zu nehmen. Der Versuch des Sitzungsleiters Bürgermeister Heitmann, diesen Antrag kurzerhand für unzulässig zu erklären, scheiterte an der rechtlichen Klarstellung durch die Verwaltung. Das erste Abstimmungsergebnisergebnis war zudem ungültig, da die CDU-Ratsfrau Julia Neuhaus online zugeschaltet und somit nach geltender Satzung des Gemeinderats nicht stimmberechtigt war. Wiederum war es die Verwaltung, die Herrn Heitmann zurechtwies und damit an seine Rolle als neutraler Sitzungsleiter erinnerte. Die erneute, korrekte Abstimmung führte schließlich zur Absetzung des Tagesordnungspunktes. Die gesamte Sitzung war hochemotional, durch teils unsachliche persönliche Angriffe geprägt und einer demokratisch gewählten Institution absolut unwürdig.
Man mag auch die Art und Weise der Berichterstattung des Wochenblatts über das Thema für unangemessen halten. Allein, in Deutschland herrscht bekanntermaßen Pressefreiheit, und die UWG Jes! ist nicht für die Redaktion von Zeitungsbeiträgen verantwortlich.
Ebenso mag man unseren Online-Beitrag zum Thema positiv oder negativ bewerten. Er stellt unsere Sicht der Dinge dar, nicht mehr und nicht weniger. Diese Sicht und deren Darstellung muss man nicht teilen, aber Fakten sind grundsätzlich Fakten und nicht verhandelbar.
Und schließlich mag man als Ratsmitglied wie als Bürger aus durchaus nachvollziehbaren Gründen eine Haltung für oder wider das geplante Bauvorhaben einnehmen. Die UWG Jes! hat sich hierzu klar positioniert. Sie ist gegen das Vorhaben im derzeit geplanten Umfang. Am Ende des Tages entscheiden die Mitglieder des Gemeinderats unabhängig auf Basis der jeweils individuellen Einschätzung der Sachlage. Das Abstimmungsergebnis muss nicht jedem gefallen, aber es ist demokratisch legitimiert.
Wir, die UWG Jes!, empfinden diesen gesamten Vorgang als einmalig.
Es ist eine Sache, mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung die Nichtverbreitung oder Korrektur falscher Behauptungen einzufordern. Dies ist in unserem Rechtsstaat ein legitimes und legales Mittel, um dadurch entstandene oder mögliche Nachteile abzuwenden bzw. ihnen vorzubeugen. Die UWG Jes! würde sich dem selbstredend schon aus politischem Anstand nicht verschließen, sollte eine rechtliche Prüfung die Stichhaltigkeit der vorgebrachten Anschuldigungen belegen.
Aber es ist eine ganz andere Sache, frei gewählte Mandatsträger unter Androhung rechtlicher Konsequenzen für ein nicht genehmes Abstimmungsergebnis haftbar machen zu wollen. Dies ist, nicht nur nach unserem Verständnis, potenziell eine Straftat, die an den Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaftsordnung und Entscheidungsprozesse rüttelt.
Die gegen uns erhobenen Vorwürfe sind auch nach eingehender rechtlicher Prüfung gegenstandslos.
Daher haben wir den beklagten Beitrag heute im Original wieder online gestellt.
Trotz persönlicher Gespräche mit Herrn Brauer und unserer anwaltlichen Aufforderung, die Abmahnung unter Fristsetzung zurückzunehmen, ist die Hof & Gut Jesteburg GmbH dieser Aufforderung bis heute nicht nachgekommen.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben uns angesprochen, angeschrieben und angerufen und ihre Betroffenheit über die Vorgänge kundgetan. Viele Fragen wurden uns gestellt – die häufigsten und unsere Antworten darauf haben wir hier für Interessierte nachfolgend zusammengestellt.
Herzlichst
Ihre und Eure UWG Jes!
Warum habt ihr den Newsletter offline genommen, wenn da gar nichts Schlimmes drinstand?
Wir wollten zunächst die rechtliche Klärung abwarten und zudem unseren guten Willen demonstrieren, eine „gütliche Einigung“ zu erreichen. Nachdem diese nicht erzielt werden konnte und die Abmahnung nach wie vor aufrechterhalten wird, wollen wir unsere im Grundgesetz verbrieften Rechte auf freie Meinungsäußerung und unabhängige Ausübung unseres Ratsmandates ausüben.
Bei der immensen Summe, die als Schadensersatzforderung im Raum steht, muss an den erhobenen Vorwürfen doch etwas dran sein. Habt ihr in euerm Beitrag nun Falschaussagen getätigt oder nicht?
Wir haben ausschließlich nachprüfbare Fakten dargelegt, die in öffentlich zugänglichen Quellen dokumentiert sind. Dies hat auch unsere Rechtsanwältin bestätigt und der Gegenseite zur Kenntnis gebracht. Wir möchten ausdrücklich alle interessierten Bürger ermutigen, den wieder online gestellten Beitrag zu lesen, die Fakten zu prüfen und sich selbst ein Urteil zu bilden.
Wenn ihr euch so im Recht fühlt, warum geht ihr nicht rechtlich gegen „Hof & Gut“ vor?
Nach sorgfältiger Prüfung und Widerlegung der erhobenen Vorwürfe durch unsere Anwältin und auf der Grundlage des besonderen Schutzes, den wir als Mandatsträger durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz genießen, haben wir mögliche rechtliche Schritte in alle Richtungen prüfen lassen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass jeder Rechtsstreit einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet und zudem nicht unserem Verständnis eines demokratischen Miteinanders zum Wohle Jesteburgs entspricht. Trotzdem schließen wir weitere rechtliche Schritte unsererseits zu diesem Zeitpunkt nicht völlig aus.
Warum haben sich die anderen Fraktionen im Gemeinderat nicht mit euch solidarisch gezeigt?
Wir sind sehr enttäuscht, dass bei den Ratsmitgliedern offenkundig sehr unterschiedliche Auffassungen darüber existieren, was eine „uneingeschränkte Mandatsausübung“ bedeutet. Umso mehr fühlen wir uns durch das Votum der Ratsmitglieder der WIN und der Grünen bestätigt, die für unseren Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes wegen der Abmahnung gegen die UWG Jes! unterstützt haben. Ungeachtet der Haltung zum beantragten Bauvorhaben ist uns jedoch einigermaßen schleierhaft, warum die Ratsmitglieder von SPD, CDU, und FDP den Unterschied zwischen einem legitimen juristischen Mittel und einem absolut inakzeptablen Angriff auf das Abstimmungsverhalten einer demokratischen Institution nicht erkennen konnten oder wollten.
Wie kommt Herr Börner so schnell an das Anwaltsschreiben der Gegenseite? Und warum wollte er es allen Ratsmitgliedern unbedingt vor der Ratssitzung zur Kenntnis bringen?
Wir können dazu nur feststellen, dass Herr Börner den Schriftsatz nicht von uns erhalten hat. Mit welcher Intention er diesen ratsöffentlich machen wollte, wäre reine Spekulation. Unsere Anwältin hat uns in diesem Zusammenhang grundlegend von jeglicher Veröffentlichung des Abmahnschreibens aufgrund ebenfalls bestehender Urheberrechte abgeraten.