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SAMTGEMEINDE JESTEBURG – Finanzen – Haushalt 2023

Der Samtgemeindehaushalt 2023 bildet weder die Empfehlungen der Kommunalaufsicht​ noch die geplanten Investionsprojekte ausreichend ab.

MORGEN, MORGEN, NUR NICHT HEUTE…

– Samtgemeinderat ignoriert die Empfehlungen der Kommunalaufsicht

Der Samtgemeinde droht die Handlungsunfähigkeit. Auch mittelfristig reichen die Einnahmen nicht aus, um alle Pflichtaufgaben zu erfüllen. Doch statt diese Tatsache im Haushalt in aller Deutlichkeit abzubilden und konsequent zu handeln, beschloss der Samtgemeinderat, die Kosten für alle geplanten Investitionen in die Grundschulen, Feuerwehrgebäude und Verwaltungsflächen aus dem Haushalt zu streichen.

Es wurde ein Haushalt verabschiedet, der die gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit missachtet.

Ein Strategiekonzept zur Haushaltskonsolidierung (verbindliche Festlegung von Grundsätzen und Maßnahmen zur Ertragssteigerung bzw. Aufwandsverringerung) wurde nicht erarbeitet, trotz einer entsprechenden „Empfehlung“ durch die Kommunalaufsicht. Sie hatte die mittelfristigen Finanzplanungen der Samtgemeinde bereits mit der Genehmigung des Haushaltes 2022 als besorgniserregend bewertet und dringenden Handlungsbedarf gesehen.

Doch statt eine entsprechend verantwortungsvolle Haushaltsplanung umzusetzen, wird der allen bekannte Investitionsstau von weit über 30 Millionen Euro einfach nicht mehr abgebildet. Das „Strategiekonzept“ der Ratsmehrheit lautet „weitere Arbeitsgruppen bilden“. Trotz immer wieder schlüssig vorgetragener Argumente beider Schulleitungen und externer Fachleute, sollen die Kosten für die dringend benötigten Investitionen in die Grundschulen durch weitere Streichungen bei den Räumlichkeiten nochmals reduziert werden.

Wir haben diesen Beschlüssen nicht zugestimmt.

Unseren detaillierten Vorschlägen für eine Umsetzung dringend erforderlicher Investitionen (z.B. in die Grundschulen) stießen ebenso wenig auf Gehör wie unsere Anträge für eine Schuldenbremse und klare Prioritätensetzungen bei den Investitionsmaßnahmen.

Wir haben zu den Kosten für die Grundschulen und dem Thema „Ganztagsschule“ in folgendem Beitrag umfassend Stellung genommen:


War´s das mit guter Bildung?
– Samtgemeinde kann sich auch nach 10 Jahren Planung nicht entscheiden

UNSERE FORDERUNGEN

Nach intensiven Beratungen mit anerkannten Fachleuten aus den Bereichen Bildung und Bauen und unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzlage hatten wir vorgeschlagen:

  1. Dringend erforderliche Reparaturmaßnahmen an den Grundschul-, Feuerwehr- und Verwaltungsgebäude werden unter Berücksichtigung der zukünftigen Raumkonzepte durchgeführt
  2. Zusätzliche Investitionen in die Räumlichkeiten der Grundschulen, Feuerwehren und Verwaltung werden schrittweise und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt. Energetisch sinnvolle Lösungen im Bestand haben Vorrang.
  3. Die Finanzplanung bildet den mittelfristigen Finanzmittelbedarf nachvollziehbar ab.
FESTLEGUNG EINER OBERGRENZE FÜR INVESTITIONEN
  • Im Haushaltsjahr 2023 werden keine zusätzlichen Kredite für Investitionen aufgenommen.
  • Bis 2028 werden maximal 10 Millionen Euro für alle Investitionsmaßnahmen in Schul-, Feuerwehr- und Verwaltungsgebäude kreditfinanziert. Die Kosten (falls erforderlich auch Schätzwerte) werden entsprechend der Prioritätensetzung in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
FESTLEGUNG VON PRIORITÄTEN

Grundsatz: Beide Schulstandorte werden langfristig gesichert und die Räumlichkeiten der ehrenamtlichen Feuerwehrkamerad*innen in Bendestorf und Verwaltungsmitarbeitenden werden durch bedarfsgerechte Maßnahmen zukunftsorientiert modernisiert. Grobe Missstände werden umgehend (2023) behoben.

PRIORITÄT 1: Gute Bildung

Wir folgen den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule:

„Die gesellschaftliche Wertschätzung der Grundschule drückt sich in der Sicherung der dafür notwendigen Ressourcen aus. Gemeinsam tragen Familien, Bildungseinrichtungen, gesellschaftliche Gruppen und Politik Verantwortung für eine solidarische Kultur des Aufwachsens und für Bildung.“

Für ein gutes Lernumfeld müssen die Mindestanforderungen an zeitgemäße Lernbedingungen endlich umgesetzt werden. Als Grundlage dienen die über Jahre gemeinsam mit vielen Fachleuten erarbeiteten Planungen. Es ist unstrittig, dass die Klassen- und Gruppenräume – unabhängig vom Thema „Ganztag“ – dringend modernisiert werden müssen.

GRUNDSCHULE JESTEBURG

Die notwendigen Investitionsmaßnahmen in zeitgemäße und funktionelle Räumlichkeiten werden schrittweise umgesetzt. Der Kostenanteil der Samtgemeinde wird auf maximal 7,0 Millionen Euro* und ** begrenzt.

2023/2024: Bedarfsgerechte Unterrichtsräume

Mit einem Generalunternehmer (von der Konzeption bis hin zur Übergabe alles aus „einer“ Hand) wird in Systembauweise (schnell umsetzbar, kostengünstig und individuell an die Bedürfnisse der Schule anpassbar) ein An-/Neubau, in dem sich alle Klassen- und Gruppenräume befinden, bis zum Schuljahrbeginn 2024/2025 realisiert (Stichwort „Hamburger Klassenhaus“).

2025/2026: Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes

Die Fachräume, Lehrerzimmer und Gemeinschaftsräume (z.B. Mensa, Aula) befinden sich alle Bestandsgebäude. Dieses wird bis zum Schuljahr 2026/2027 bedarfsgerecht und energetisch saniert.

GRUNDSCHULE BENDESTORF

Die notwendigen Investitionsmaßnahmen in zeitgemäße und funktionelle Räumlichkeiten werden schrittweise umgesetzt. Der Kostenanteil der Samtgemeinde wird auf maximal 1,0 Millionen Euro* begrenzt.

2023/2024: Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes

Die bestehenden Räumlichkeiten werden bedarfsgerecht renoviert und modernisiert.

2025/2026: Ermittlung und Umsetzung weiterer Bedarfe

Eventuell zusätzliche Raumbedarfe werden 2025 ermittelt und bedarfsgerecht umgesetzt.

PRIORITÄT 2: Gute Arbeitsbedingungen

FEUERWEHR BENDESTORF

2024/2025:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Feuerwehrbedarfsplan wird der Bestand saniert und ggfs. ergänzt. Der Kostenanteil der Samtgemeinde wird auf maximal 1,0 Millionen Euro* begrenzt.

VERWALTUNG

2024/2025:

Die Empfehlung der Verwaltungsleitung für 4,6 Millionen Euro das Rathaus umzubauen und zu erweitern, haben wir abgelehnt. Wir haben die Verwaltungsleitung aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, das auf Flächen der Gemeinden und der Samtgemeinde zurückzugreift.

Für notwendige Sanierungsmaßnahmen wird der Kostenanteil der Samtgemeinde auf maximal 1,0 Millionen Euro* begrenzt.

Anmerkungen:

* gemäß den aktuellen Berechnungen der Verwaltung (3.190 €/qm) und nach Abzug aller Fördermittel und Zuschüsse

** Ein Teil des Bestandsgebäudes wird von der Gemeinde Jesteburg für die Umsetzung notwendiger Kita-Plätze genutzt.