Verwaltung informierte ERST JETZT: Nicht alle Kosten für die Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden werden erstattet.
SAMTGEMEINDE DROHT AUF DEN KOSTEN SITZENZUBLEIBEN
– Ratsmehrheit folgt nicht den Vorschlägen der Verwaltung
Bisher ging der Samtgemeinderat davon aus, dass die anfallenden Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in voller Höhe von Bund und Land erstattet werden. Jetzt informierte die Verwaltung den Samtgemeinderat, dass die zuständige Stelle (Jobcenter) nur ca. 60 % der kalkulierten Kosten anerkennt. Deshalb empfahl die Verwaltung dem Samtgemeinderat, die Gebührensatzung entsprechend anzupassen, um zumindest die „Mietkosten“ für die in den Wohncontainern auf dem ehemaligen Reitplatzgelände untergebrachten Schutzsuchenden aus der Ukraine abrechnen zu können.
Der Samtgemeinderat folgte dieser Empfehlung nicht. Stattdessen beschloss er, die tatsächlich anfallenden Kosten geltend zu machen und forderte die Verwaltung auf, die Einschätzung des Jobcenters fachanwaltlich prüfen zu lassen. Sollte es nicht möglich sein, die Rückerstattung der Kosten durchzusetzen, drohen der Samtgemeinde Verluste in Millionenhöhe.
Für uns ist es unverständlich, dass das Jobcenter die Auffassung vertritt, es sei ausreichend, den Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchtet sind, lediglich eine Schlaf-, Wasch- und Kochmöglichkeit zu bieten. Selbstverständlich muss den Geflüchteten auch darüber hinaus geholfen werden. Sie brauchen ausreichend Schutz und Betreuung, damit sie sich in der fremden Umgebung zurechtfinden und ein Zuhause finden, bis sie in ihre Heimat zurückkehren können.
Viele Ratsmitglieder äußerten ihr Unverständnis über die Haltung des Jobcenters und die bisherige Informationsweitergabe seitens der Verwaltung. Diese hatte die zentrale Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden in Wohncontaineranlagen favorisiert, obwohl ihr bereits seit Dezember 2022 bekannt war, dass eine kostendeckende Abrechnung aller Kosten wohl nicht möglich sein würde.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Verwaltung den Samtgemeinderat zeitnah über drohende Risiken in der Refinanzierung aufklärt und Alternativen aufzeigt, bevor der Rat unwissend Entscheidungen zustimmt, die über Jahre erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen.
Mit der Aufstellung und Nutzung der Wohncontainer auf dem ehemaligen Reitplatzgelände für Schutzsuchende aus der Ukraine droht der Samtgemeinde ein hoher finanzieller Verlust. Die Containeranlage ist bei weitem nicht ausgelastet und das Jobcenter übernimmt nur die Kosten je belegten Platz. Derzeit kalkuliert die Verwaltung unabhängig von der Belegung der Plätze die Kosten für die Wohncontainer und Betreuung mit fast 70.000 Euro pro Monat. Das Jobcenter will selbst bei einer Vollauslastung nur ca. 40.000 Euro monatlich erstatten. Bei der aktuellen Belegung sogar nur ca. 31.000 Euro.
Die Gemeinde Jesteburg hat der Samtgemeinde erlaubt, die Fläche auf dem ehemaligen Reitplatzgelände 60 Monate für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter zu nutzen. Sollte es bei den geringeren Kostenübernahmen durch das Jobcenter bleiben, droht der Samtgemeinde selbst bei einer Vollauslastung der Anlage, über die Gesamtlaufzeit ein finanzieller Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro.