Zum Inhalt springen

BAUMPFLEGE – Satzung

Gemeinde zieht ihre Unterstützung für Baumpflegemaßnahmen an ortsbildprägenden Bäumen zurück. Die Argumente überzeugen uns nicht.

Für die Verwaltung muss es ein weiterer frustrierender Abend gewesen sein. Statt den verwaltungsseitig gut vorbreiteten Satzungsentwurf zu verabschieden, sprach sich die Ratsmehrheit gestern gegen eine Baumpflegesatzung aus. Für uns eine nicht nachvollziehbare Entscheidung, hatte der Gemeinderat doch noch am 05.07.2023 beschlossen, dass die Verwaltung eine entsprechende Satzung erarbeiten soll.

Jetzt stimmten zusätzlich zu den Ratsmitgliedern der CDU und Grünen auch einige SPD-Ratsmitglieder gegen die Satzung. Ihren Stimmungswandel begründeten sie damit, dass eine Satzung einen Rechtsanspruch auf Förderung begründe und unübersehbare finanzielle Risiken für die Gemeinde berge.

Diese Begründungen sind nicht nachvollziehbar. Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf hatte hierzu klare Festsetzungen getroffen. Es wäre eine freiwillig erbrachte Leistung der Gemeinde gewesen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung hätte sich aus der Satzung ebenso wenig ableiten lassen wie eine finanzielle Unsicherheit für die Gemeinde. Der Gemeinderat hätte jährlich den für diese Maßnahmen zur Verfügung stehenden Etat festgelegt. Im Satzungsentwurf gab es eine eindeutige Regelung hierzu: „Eine Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel„.

Mit der Satzung wären die seit Jahren praktizierte Bezuschussung von Baumpflegemaßnahmen lediglich fixiert worden. Zusätzlich wäre eindeutig geregelt worden, welche Maßnahmen (Verkehrssicherung und Baumerhalt) gefördert werden und welche Pflichten sich für den Antragsteller aus einer Förderung durch die Gemeinde ergeben.

Die Verwaltung hatte den Vorschlag für eine Regelung zur Baumpflege begrüßt und das Risiko einer übermäßigen Bindung von Mitarbeiterkapazitäten des Bauhofes als vertretbar eingestuft.

Wir bedauern es sehr, dass erneut eine klare Regelung über die gemeindeseitige Unterstützung von Privatleuten im Umgang mit ortsbildprägenden Bäumen ausbleibt. Es wurde damit eine weitere Chance vertan, Bürger zu unterstützen, die bereit sind, zum Teil jahrhundertealte Bäume auf ihren Grundstücken langfristig zu erhalten.

Den Sazungsentwurf der Verwaltung können Sie hier nachlesen.

In folgendem Beitrag hatten wir zu diesem Thema im November bereits Stellung genommen: https://www.uwg-jesteburg.de/2023/11/27/baumpflege-unterstuetzung-durch-die-gemeinde/