Zum Inhalt springen

BILDUNG – Neu- und Umbau der Grundschulen

Die Samtgemeinde investiert 21,6 Millionen in die Grundschulen. Endlich werden gute Bildungs- und Betreuungsvoraussetzungen umgesetzt

Jahrelang wurden dringend notwendige Investitionen immer wieder verschoben, was zu katastrophalen räumlichen Zuständen in beiden Grundschulen geführt hat. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein. Nach eingehender Beratung entschied sich jetzt eine deutliche Ratsmehrheit dafür, in die beiden Grundschulstandorte insgesamt 21,6 Millionen Euro zu investieren (Jesteburg: Neubau – ca. 20,1 Millionen und Bendestorf: Sanierung – ca. 1,5 Millionen). Trotz anderslautender Empfehlungen der Samtgemeinde-Architektin und externer Sachverständiger hatten CDU, BUG, BWG, FWG und FDP bis dahin an ihrer Position festgehalten, die Grundschule in Jesteburg „scheibchenweise“ sanieren zu wollen.

Wir begrüßen diese Entscheidung des Samtgemeinderates ausdrücklich. Seit Jahren setzen wir uns für einen Neubau der Jesteburger Grundschule ein und unterstützen eine Sanierung der Grundschule Bendestorf, sollte ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.

Ob der Samtgemeinderat diese Entscheidung durchhält?

Die Erfahrungen der letzten Jahre mahnen zu erhöhter Wachsamkeit und erste Bedenkenträger bringen sich bereits in Stellung: „Alles viel zu teuer, alles nicht finanzierbar“. Wir hoffen, dass es ihnen nicht erneut gelingen wird, die dringend erforderlichen Baumaßnahmen auszubremsen.

Es ist unstrittig, dass die Investitionen die Mitgliedsgemeinden vor große finanzielle Herausforderungen stellen, doch die Entscheidung war mehr als überfällig. In den bestehenden Räumlichkeiten kann erwiesenermaßen weder zeitgemäßer Unterricht geboten noch ein erfolgreicher Ganztag bedarfsgerecht umgesetzt werden. Im Kitabereich nutzen fast 90 Prozent aller Eltern für ihre Kinder die Ganztagsbetreuungsangebote. Wenn die Samtgemeinde auch weiterhin für junge Familien attraktiv bleiben will, dann muss die Samtgemeinde auch Räumlichkeiten bieten, die – losgelöst von den gesetzlichen Betreuungsansprüchen ab 2026 – ein zeitgemäßes und bedarfsgerechtes  Arbeiten und Lernen ermöglichen.

Und wo kommt das Geld her?

Jetzt gilt es Lösungen zu finden, um eine verlässliche Finanzierung abzusichern. Wir sind überzeugt, dass die Samtgemeinde gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden diese Herausforderung lösen und den finanziellen Kraftakt stemmen kann.

Dabei darf sich die Samtgemeinde nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Auch sie muss ihre heutigen Ausgaben hinterfragen und Lösungen finden, um mit den bisherigen Einnahmen auszukommen. Deshalb haben wir beantragt, dass die Fachausschüsse der Samtgemeinde ihre Teilhaushalte so anpassen, dass alle laufenden Kosten inklusive zwingend notwendiger Investitionen bezahlt werden können.

Ihre Einnahmen kann die Samtgemeinde nur über die Samtgemeindeumlage steuern. Jahrelang schreckten viele (Samtgemeinde)Ratsmitglieder vor den möglichen Konsequenzen einer erheblichen Anhebung der Samtgemeindeumlage zurück. Viele sind sowohl im Samtgemeinderat als auch in einem Gemeinderat tätig. Was als Ratsmitglied in der Samtgemeinde richtig und wichtig erscheint (z.B. Gute Bildung), bedeutet als Mitglied eines Gemeinderates mit den Konsequenzen leben zu müssen. Da die Einnahmen in den Gemeinden derzeit auch nicht gerade sprudeln, werden durch eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen für die Bürger und Vereine unausweichlich sein und einige Aufgaben werden nicht mehr im gewohnten Umfang oder in der gleichen Qualität abrufbar sein. Ein schwieriger Spagat. Aber lösbar.

Der Vorschlag einiger Ratsmitglieder, Gelder für die Baumaßnahmen „anzusparen“ (also schon 2025 und 2026 die Samtgemeindeumlage ein wenig anzuheben) ist nicht umsetzbar. Solange der Haushalt der Samtgemeinde defizitär ist, würden diese Mehreinnahmen von diesem Defizit aufgezehrt statt auf die hohe Kante gelegt werden.

Um den Mitgliedsgemeinden Zeit zu geben, ihre Haushalte so aufzustellen, dass sie die zwingend auf sie zukommenden Mehrkosten für die Baumaßnahmen „Schule“ aufbringen können, haben wir empfohlen, die Samtgemeindeumlage im kommenden Jahr nicht zu erhöhen. Dieser Empfehlung folgte der Finanzausschuss mehrheitlich. Nur die Grünen stimmten dagegen und forderten, die Samtgemeindeumlage bereits 2025 um 2 Prozent anzuheben.

Die Samtgemeinde wird voraussichtlich 2027 die Samtgemeindeumlage so erhöhen, dass sie die notwendigen Kredite für die Grundschulbaumaßnahmen tilgen kann. Deshalb müssen die Gemeinden mit folgenden zusätzlichen jährlichen Abgaben an die Samtgemeinde rechnen:

2027 – 20372038 – 2057
Bendestorf264.000 Euro180.000 Euro
Harmstorf132.000 Euro90.000 Euro
Jesteburg740.000 Euro505.000 Euro
Die notwendige Samtgemeindeumlage zur Kreditfinanzierung sinkt ab 2038, weil ca. 3,6 Millionen Euro der Baukosten über die Kreisschulbaukasse zu 0% finanziert werden können und dieser Kredit innerhalb von 10 Jahren getilgt werden muss.

Die Gemeinden können ihre Bedenken gegen eine entsprechende Erhöhung der Samtgemeindeumlage vortragen und darauf hinweisen, dass sie diese Mehrkosten nicht aufbringen können. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Samtgemeinde bei der Abwägung ihrer übergeordneten Interessen (Umsetzung des Bildungsangebotes Ganztag) gegenüber den Schwierigkeiten der Gemeinden bei der Finanzierung zugunsten der Baumaßnahmen entscheiden wird. Die Mitgliedsgemeinden müssen dann die entsprechenden Kosten tragen oder den Rechtsweg gegen die Entscheidung der Samtgemeinde beschreiten.