Kunstverein soll Kunsthaus weiterhin zu einem symbolischen Preis pachten. Wir bevorzugen einen Verkauf und Neubau
KUNSTHAUS VERKAUFEN ODER VERPACHTEN?
– Ratsmehrheit will es für weniger als 1,70 Euro/qm an den Kunstverein verpachten
Die Jesteburger Ratsmehrheit hält weiterhin daran fest, dass gemeindeeigene, ehemalige Bankgebäude an den Jesteburger Kunstverein zu verpachten. Die bisher in jahrelangen „Verhandlungen“ erzielten Rahmenbedingungen sind für uns nicht akzeptabel. Der vorgeschlagene Pachtzins hat eher symbolischen Charakter und spiegelt in keiner Weise den Markt wider.
Natürlich kann eine Gemeinde durch eine niedrige Pacht das ehrenamtliche Engagement eines Vereins unterstützen, vorausgesetzt sie kann sich das auch leisten. Jesteburg hat ein jährliches Haushaltsdefizit von ca. 2 Millionen Euro. Wieso die Verwaltungsleitung und die Mehrheit der Ratsmitglieder trotzdem überzeugt sind, dass die Gemeinde eine gemeindeeigene Immobilie weit unter den marktüblichen Konditionen verpachten kann, ist uns schleierhaft.
Leider konnte die Verwaltungsleitung bislang weder klären, ob eine derartige Verpachtung gesetzeskonform ist und von der Kommunalaufsicht genehmigt werden würde, noch hat sie trotz mehrfacher Bitten unsererseits verbindlich geklärt, inwieweit sich die Gemeinde bei einer Verpachtung an zukünftigen Sanierungskosten beteiligen muss.
Die Mehrheit der Verwaltungsausschussmitglieder weigert sich, der Empfehlung aus dem Fachausschuss, der sich gegen den zeitnahen Abschluss eines Pachtvertrages aussprach, zu folgen. Stattdessen ist die Mehrheit bereit, das Gebäude dem Kunstverein für einen monatlichen Pachtzins von ca. 1,67 €/qm (kalt) zur weiteren Nutzung zu überlassen. Dafür soll sich der Kunstverein verpflichten, das Gebäude schrittweise zu sanieren. Ein Sanierungspflicht oder ein Zeitraum bis wann die Sanierung abgeschlossen sein muss, soll jedoch nicht vertraglich fixiert werden. Es soll lediglich vertraglich fixiert werden, dass der Kunstverein innerhalb der nächsten drei Jahre ein Sanierungskonzept vorstellen muss.
Anmerkung: Bevor die Gemeinde das Gebäude 2013 erwarb, hatte sie es für fast den vierfachen Pachtzins gemietet und 2021 schätzte der Gutachter den Pachtzins auf 8,34 €/qm.
Wir sind überzeugt, dass der Abschluss eines entsprechenden Pachtvertrages gegen geltendes Recht verstößt und den Tatbestand einer versteckten Subvention erfüllen würde. Sollte die Kommunalaufsicht einen entsprechenden Pachtvertrag wider Erwarten genehmigen, dann zieht eine Verpachtung des Gebäudes zu diesen Konditionen trotzdem Konsequenzen nach sich. Der Gemeinderat müsste sich entscheiden, ob ihm dieser freiwillige Verzicht auf eine marktübliche Einnahme wichtiger ist, als z.B. die freiwillige Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen plus der freiwilligen Zuschüsse für die Senioren. Alles geht nicht, solange sich die Gemeinde in der Haushaltssicherung befindet.
Wir sind weiterhin für den Verkauf dieser Immobilie und einen ortsangepassten Neubau. Dieser würde sowohl zusätzlichen und zeitgemäßen Wohn- und Gewerberaum in der Ortsmitte bieten, als auch die Ortsmitte nachhaltig beleben.
Sollte die Mehrheit der Ratsmitglieder aus der CDU, SPD und den Grünen weiterhin auf eine Verpachtung des Gebäudes an den Kunstverein beharren, so muss nach unserer Überzeugung zumindest sichergestellt werden, dass
- die Pacht die aktuellen Marktpreise widerspiegelt,
- eine Sanierungspflicht durch den Kunstverein in einem exakt zu definierenden Zeitraum festgehalten wird und
- die Gemeinde verbindlich von der Übernahme anteiliger Sanierungskosten freigehalten wird.
Das Kunsthaus
Baujahr: 1971
Nutzfläche: ca. 300 qm (EG: ca. 158 qm, UG: ca. 142 qm) – Zustand: teilweise sanierungsbedürftig
Im Rahmen der innerörtlichen Entwicklung ist das Grundstück bedingt durch seine zentrale Lage bedeutsam. Leider integriert es sich trotz anderslautender Ideen der Gemeinde (Masterplan 2020 von 2012) bisher nicht in die gelungene Umgestaltung des ehemaligen „Clement Grundstückes“ und leider trägt kaum zu einer Belebung der Ortsmitte bei.
Das gemeindeeigene Gebäude ist 53 Jahre alt und entspricht nach Einschätzung der Sachverständigen weder den heutigen Standards noch sind die Kosten für eine Sanierung wirtschaftlich darstellbar. Das Gebäude ist als grundsätzlich abgängig einzustufen und eine neue Nutzung/Bebauung des Grundstückes wäre für die innerörtliche Entwicklung sehr sinnvoll.
In den seit Jahren andauernden Beratungen über die fortgesetzte Nutzung des Gebäudes als „Kunsthaus“ durch den Jesteburger Kunstverein werden immer wieder unterschiedliche Positionen deutlich.
Während die Befürworter die heutige Nutzung „Kunsthaus“ als eine Bereicherung des Jesteburger Kulturangebotes empfinden und gleichzeitig eine Steigerung der touristischen Attraktivität erkennen, empfinden die Kritiker die aktuelle Nutzung des Gebäudes eher als Fremdkörper und das Engagement des Kunstvereins nicht auf die Bürger der Gemeinde ausgerichtet. Sie bezweifeln, dass die Jesteburger oder die ortsansässigen Gewerbetreibenden von dem jetzigen Nutzungskonzept profitieren.
Beratungshistorie der letzten Monate
22.05.2022:
Der Rat beschließt, dass der Kunstverein Jesteburg e.V. gebeten wird, am 22.11.2022 im Fachausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur seine aktuellen und zukünftigen Planungen und Aktivitäten, sowie sein Konzept vorzustellen.
Diesem Wunsch kam der Kunstverein nicht nach. Es wurde signalisiert, dass seitens des Kunstvereines kein Interesse mehr an dem Erwerb des Gebäudes bestehe.
18.01.2023
Die Verwaltungsleitung informiert die Ratsmitglieder, dass es einen Interessenten für den Erwerb des Kunsthauses gibt.
12.04.2023
Der Kunstverein stellt seine Ideen für die weitere Nutzung des Kunsthauses vor und schlägt den Abschluss eines Erbpachtvertrages vor.
21.06.2023
Ein ortsansässiger Investor stellt seine grundsätzlichen Ideen für das Grundstück vor. Es soll ein neues zweistöckiges Gebäude für Wohn- und Geschäftszwecke entstehen. Auch der Kunstverein könne bei Interesse Flächen anmieten.
06.09.2023
Die Verwaltungsleitung informiert die Ratsmitglieder, dass der Kunstverein bis zum Herbst prüfen wird, ob ein Pachtangebot oder Kaufangebot abgegeben wird.
Der potentielle Käufer des Kunsthauses bittet um eine Aussage, ob die Gemeinde Jesteburg ein verbindliches Interesse habe, das Grundstück zu veräußern. Wenn ja, würde dieser seine Planungen verfeinern.
13.12.12023
Der Verwaltungsausschuss beschließt, sich auf den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Kunstverein zu konzentrieren.
Konditionen: Laufzeit 10 Jahre, Pacht: monatlich 100 € zzgl. Nebenkosten. Der Kunstverein soll ein Konzept für die Sanierung des Kunsthauses vorlegen und die notwendigen Fördermittel einwerben.
Offen ist weiterhin, wer die Kostendifferenz zwischen Sanierungskosten und Zuschüssen übernimmt.
25.09.2024
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Kunstverein ein überarbeitetes Pachtangebot zu unterbreiten.
Konditionen: Laufzeit 15 Jahre, Pacht: monatlich 500 € zzgl. Nebenkosten. Der Kunstverein muss einen Sanierungsplan mit genehmigten Fördermitteln innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsunterzeichnung vorlegen.
Offen ist weiterhin, inwieweit die Gemeinde sich an den Sanierungskosten beteiligen muss, wenn Fördergelder eingeworben werden.