Ab 2025 zählen vor allem die Größe und die Lage bei der Berechnung der Grundsteuer.
DIE GRÖßE ZÄHLT … UND LAGE, LAGE, LAGE
Ab 2025 wird die Grundsteuer anders berechnet
Die Grundsteuer ist die zuverlässigste Einnahmequelle einer Gemeinde. Sie ist unabhängig von der Wirtschaftslage, den Einkommensverhältnissen und der Einwohnerzahl zu errichten. Ihre Höhe wird von der Gemeinde über die Hebesätze festgelegt. Die Einnahmen landen zu 100 Prozent im Haushalt der Gemeinde. In Jesteburg betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer 2022 ca. 1.91 Millionen Euro.
Die Grundsteuer wird auf das Grundeigentum (Grundstück einschließlich Gebäude) erhoben. Sie wird von den Eigentümern an die gemeinde gezahlt. Bei Mietwohnungen wird (kann) sie über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben.
Ab 2025 ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Niedersachsen hat sich für ein Flächen-Lage-Modell entschieden. Dabei werden die Grundstücks- und Gebäudeflächen und deren Nutzung ebenso berücksichtigt wie die Lage des Grundstückes.
Bei der Umstellung auf das neue Berechnungsschema soll sichergestellt werden, dass sich die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer für die Gemeinde nicht verändern. Gleichwohl werden sich die individuell zu zahlenden Grundsteuern teilweise erheblich verändern. Manche Grundstückseigentümer werden mehr und manche weniger zahlen müssen.
Das Finanzamt hat für jedes Grundstück einen individuellen Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dieser wurde allen Grundstückseigentümern vom Finanzamt bereits mitgeteilt. Er bildet zukünftig eine der beiden Faktoren für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer.
Die finale Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation dieses Grundsteuermessbetrages mit dem für alle Steuerpflichtigen gleichen Hebesatz. Dieser wird von der Gemeinde jedes Jahr neu festgelegt.
Aktuell schlägt die Kämmerei vor, die neuen Hebesätze so festzusetzen, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer annähernd die gleiche Höhe erreichen wie 2024.
Deshalb empfiehlt sie, die Hebesätze wie folgt festzusetzen:
- Grundsteuer A (= „Agrarisch“ – für Grundstücke der Landwirtschaft): 460%
- Grundsteuer B (= „Baulich“ – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude): 490%
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus
- Wohnfläche: 150 qm
- Nutzfläche (z.B. Garage und Keller): 100 qm
- Grundstück (in „guter Lage“): 1.000 qm
Bisher:
Das Grundeigentum wurde mit dem Einheitwert (z.B. 45.000 Euro) bewertet. Dieser basiert auf den Wertverhältnissen am 01.01.1964. Für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages wird der Einheitswert mit den entsprechenden Steuermesszahlen multipliziert = ca. 122,99
=> Grundsteuermessbetrag (122,99 €) * dem Hebesatz (525%) = ca. 646 Euro.
ab 2025:
Das Grundeigentum wurde jetzt vom Finanzamt mit einem Grundsteuermessbetrag von 156,75 Euro bewertet. => Grundsteuermessbetrag (156,75 €) * dem Hebesatz (490%) = ca. 768 Euro.
Die Mehrbelastung wird ca. 122 Euro im Jahr bzw. gut 10 Euro im Monat betragen.
Hinweis:
Unabhängig von dieser systemischen Umstellung kann die Gemeinde eine zusätzliche Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer umsetzen, wenn die individuelle Haushaltlage das erfordert. Ob die Gemeinde Jesteburg von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist in den vor uns liegenden Haushaltsberatungen zu entscheiden.