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GINSTERKAMP – Straßensanierung

EINZELINTERESSEN ODER GEMEINWOHL

– An der Sanierung der Straße Ginsterkamp scheiden sich die Geister –

 

Wie so einige Straßen in Jesteburg ist der Ginsterkamp bisher nicht erstausgebaut worden. Der unbefestigte Straßenbelag kann das Oberflächenwasser nur ungenügend aufnehmen. Es kommt immer wieder zu erheblichen Ausschwemmungen der Straße (Verkehrssicherheit gefährdet) und auch die Müllabfuhr kann die Straße nicht voll bedienen, weil sie in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit hat. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die Sachlage eindeutig: Der Ginsterkamp ist eine öffentliche Straße und muss von der Gemeinde instand (verkehrssicher) gehalten werden. In Schadensfällen steht sie voll in der Haftung.

Die vorgebrachten Argumente der Anwohner sind nachvollziehbar, aber sie stellen die finanziellen Interessen der Eigentümer in den Vordergrund. Die SPD schießt mit ihrem Vorschlag, dass die Steuerzahler den Wendehammer – also den eigentlich teuersten Teil des Projektes übernehmen sollen – den Vogel ab. Das ist eine unsoziale Vergesellschaftung der Kosten! Doch es kam noch schlimmer:  Um die Anwohner von den drohenden Kosten zu befreien, sind ihre Ausschussmitglieder Börner und Ziegert sogar bereit, mit Tricks („dann nennen wir den Wendehammer halt nicht mehr Straße, sondern Platz“) dafür zu sorgen, dass die Anwohner die Kosten nicht übernehmen müssten.

Wir halten die „soziale Komponente“ in den Argumentationen der Anwohner als auch der Parteien für scheinheilig. Jahrzehnte hatten die Anwohner Glück und blieben von einer Kostenbeteiligung für einen Erstausbau der Straße verschont. Jeder Käufer in einem Neubaugebiet muss diese Kosten übernehmen. Jetzt die Allgemeinheit mit den Kosten belasten zu wollen, ist unsozial.

Was SPD, CDU und die Grünen eine „innovative Idee“ nennen, ist für uns der Versuch, sich um eine unpopuläre Entscheidung zu drücken. Die Rechtslage ist eindeutig. Mögliche soziale Härten kann die Gemeinde durch politisch gewollte Rahmenbedingungen abfedern (z.B. Ratenzahlungen oder zinslose Darlehen). Sich aus der Verantwortung stehlen zu wollen, ist der falsche Weg.

Würde die Gemeinde der Vereinsidee folgen, stünde sie langfristig einer unüberschaubaren Zahl von Kleinstvereinen gegenüber. Die Gemeinde kann sich weder von ihrer Verkehrssicherungs- noch ihrer Kontroll- und Überwachungspflicht befreien. Diese Diskussionen und Vorschläge tragen nicht dazu bei „den Bürger mitzunehmen“.

Für uns gilt „gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle“. Deshalb lehnen wir die angedachten „Mauscheleien“ von Beginn an ab. Für uns bleibt es – wie im März im Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen – dabei:

Zuerst alternative Ausbauvarianten und deren Kosten prüfen. Dann entscheiden, was eine nachhaltige (ökologische) und kostengünstige (soziale) Alternative sein könnte und schließlich als Gemeinde die entsprechenden Maßnahmen verantworten und durchführen.

Leider bleibt die Gemeindeverwaltung der Politik auch nach über 6 Monaten eine Gegenüberstellung der Kosten für eine regelmäßige Instandsetzung versus Ausbaukosten schuldig. Ohne diese Grundlage sind alle Diskussionen über den weiteren Ausbau reine Zeitverschwendung und verunsichern nur die betroffenen Anwohner.

Immerhin informierte die Verwaltung, dass der Arbeitsaufwand für die Instandhaltung im Jahr 2016 bei zirka 40 Arbeitsstunden und 15 cbm Materialeinsatz lag. Das lässt vermuten, dass die jährlichen Instandhaltungskosten nicht so hoch sind, dass sich ein aufwendiger Erstausbau für diese kleine Straße lohnen würde. Also alles nur ein Sturm im Wasserglas oder möchten einzelne Ratsmitglieder, die in diesem Gebiet wohnhaft sind, sich auf Kosten der Steuerzahler „ihre“ Straße günstig sanieren lassen?

 


Hintergrund:

Die Anlieger haben am 11.10.2017 in der Fachausschusssitzung „Straßen, Wege, Umwelt“ einen neuen Vorschlag unterbreitet. Sie möchten die Instandhaltung der Straße in Eigenregie organisieren. Dafür soll ein Verein gegründet werden, der die Haftung übernehmen soll.

In der Beurteilung des vorgestellten Sanierungskonzeptes kommen die Bauabteilung der Gemeinde und die Sachverständigen der Anlieger zu unterschiedlichen Ergebnissen. Laut Anlieger sind die Probleme kostengünstig mit Granitsplitt und Versickerungsmulden zu lösen. Die Gemeinde hält die Maßnahmen für nicht nachhaltig. Granitsplitt kann die Ausspülungen im abschüssigen Bereich nicht verhindern. Es wären Muldentiefen und -breiten erforderlich, die nicht ohne eine Entnahme von vorhandenen Hecken und einem Teil der Straßenbäume umsetzbar sind.

 

Weiteres Vorgehen:

Der Fachausschuss empfahl einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung die rechtlichen Möglichkeiten weiter abklärt.